Freitag, 19. April 2024

Infektionsschutzgesetz wird für bundesweite Regeln geändert

9. April 2021 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Bund und Länder haben sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt.

Das sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag. Bund und Länder seien sich mit den Koalitionsfraktionen einig, dass „bundeseinheitliche Regelungen“ möglich werden. Die sollen aber offenbar jeweils nur lokal greifen, und zwar bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten. Das gab es zwar vorher schon, jedoch hat es sich in den vergangenen Wochen häufig gezeigt, dass die „Notbremse“ nicht angewendet wird. Das hatte auch Bundeskanzlerin Merkel mehrfach kritisiert. Die Regeln sollen jetzt im Infektionsschutzgesetz verbindlich festgeschrieben werden.

Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht wohl vor, dass ab einer Inzidenz von 100 Corona-Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner nächtliche Ausgangssperren vorgeschrieben sind. Die Schulen sollen demnach ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr in den Distanzunterricht wechseln müssen. Nach Angaben von Demmer werden die neuen Regeln für die Bundesländer zwar zur Pflicht, umgesetzt werden müssen sie aber nur in den jeweils betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten. Über die Details dürfte am Wochenende hart gerungen werden.

Ein bundesweiter harter Lockdown, wie von manchen Experten gefordert, scheint aber damit weiterhin extrem unwahrscheinlich. Der Gesetzentwurf soll bereits am Dienstag im Kabinett beschlossen werden, die entsprechende Sitzung wurde dafür extra um einen Tag vorverlegt. Die Regierung habe dazu auch das Gespräch mit allen Fraktionen gesucht, so Demmer. Es werde deswegen weder am Montag noch im Rest der Woche eine Ministerpräsidentenkonferenz stattfinden. (dts Nachrichtenagentur/red)

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