
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich weder als Mann noch als Frau definieren, ist sehr viel geringer als bislang angenommen. Nach Recherchen der Wochenzeitung „Die Zeit“ handelt es sich um einige hundert Personen. Das Bundesverfassungsgericht ging in seinem Intersexualität-Urteil 2017, bei dem die Richter einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister gefordert hatten, noch von bis zu 160.000 Betroffenen aus.
Seitdem gibt es die Diskussion, inwiefern man die Interessen zwischengeschlechtlicher Menschen auch in anderen Bereichen berücksichtigen soll, zum Beispiel mit neuen öffentlichen Toiletten, bei Bewerbungen oder mit neuen Sprachformen wie dem Gender-Sternchen (z.. „Kolleg*innen“).
Doch nur wenige der Menschen mit einer medizinischen Diagnose Intersexualität definieren sich auch vom Geschlecht her als etwas Drittes. „Menschen mit einer Besonderheit der Geschlechtsentwicklung ordnen sich fast immer einem der beiden Geschlechter zu“, sagte Olaf Hiort, Intersexualitätsexperte an der Uni-Klinik Lübeck.
So hat eine Umfrage der „Zeit“ bei den Standesämtern der elf größten deutschen Städte ergeben, dass bislang nur 20 Personen beantragt haben, ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ ändern zu lassen (Stand Mitte April 2019). Rechnet man die Zahlen, die von ähnlichen Umfragen der vergangenen Wochen bestätigt werden, auf ganz Deutschland hoch, sind es rund 150 Fälle.
Eltern medizinisch intersexueller Neugeborener, die ihr Kind als divers eintragen ließen, gibt es in den befragten Städten bislang keine. Auch im Rahmen der Studie eines europäischen Forscherkonsortiums (DSD-Life) unter Personen mit einem intersexuellen Syndrom bezeichneten sich von insgesamt 1.040 Befragten nur zwölf selbst als „intersexuell“, die übergroße Mehrheit kreuzte als Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ an.
Intersexualität ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von meist sehr seltenen Diagnosen und Unterdiagnosen, die mal die Chromosomen, mal de n Stoffwechsel betreffen können. Fachleute fassen all diese Phänomene auch unter der Sammelbezeichnung „Störungen oder Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung“ (englisch abgekürzt DSD) zusammen. Seit Dezember 2018 gibt es beim Geschlechtseintrag als neue Option offiziell die Kategorie „divers“. (dts Nachrichtenagentur)
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