Hamburg – Die Hamburger Polizei will das G20-Protestcamp trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbieten.
„Die Versammlungsbehörde hält das Camp im Stadtpark unter Sicherheitsaspekten weiterhin für unvertretbar“, teilte die Behörde am Mittwochabend mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Stadt Hamburg zwar per einstweiliger Anordnung verpflichtet, über die Duldung eines im Stadtpark geplanten Protestcamps auf Basis des Versammlungsrechts zu entscheiden. Es betonte aber, dass das Camp in Blick auf die öffentliche Sicherheit doch noch beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden könnte.
Zahlreiche Medien hatten am Mittwochabend berichtet, das Bundesverfassungsgericht habe das Protestcamp „erlaubt“. Tatsächlich sei der Versammlungsbehörde aber auch vom Bundesverfassungsgericht „ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt worden, innerhalb dessen sowohl den ausreichenden Schutz der Grünanlage Stadtpark als auch sämtlichen Sicherheitsbelangen Rechnung getragen werden kann“, so die Hamburger Polizei.
Nach Angaben der Veranstalter soll das Camp vom 30. Juni bis 9. Juli auf der großen Festwiese des Hamburger Stadtparks stattfinden. Dabei werden etwa 10.000 Personen aus aller Welt erwartet, die in 3.000 Zelten wohnen und übernachten sollen. Während seiner Dauer soll das Camp einen durchgängig bei Tag und bei Nacht wahrnehmbaren Ort des Protestes gegen den am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg stattfindenden G20-Gipfel darstellen.
Die Stadt Hamburg hatte das geplante Protestcamp ursprünglich nicht als Versammlung eingeordnet und untersagt – unter Verweis auf ein grünanlagenrechtliches Verbot, auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu zelten. Mit dieser Strategie war die Stadt jedoch gescheitert. Ob das Protestcamp stattfindet, ist dennoch weiter unklar. (dts Nachrichtenagentur)

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