
Foto: Pfalz-Express
RLP / Kreis Germersheim – Seit dem 1. September 2023 können Autofahrer in Deutschland ihre Fahrzeuge online in mehr Fällen zulassen als bisher. Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt unter anderem die Online-Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen sowie das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen.
Doch die technische Umsetzung dieser neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bekannt sind, gestaltet sich schwieriger als gedacht. Das Verkehrsministerium des Landes teilte den Kreisverwaltungen mit, dass verschiedene Cyberangriffe die IT-Sicherheitsanforderungen erhöht hätten. Deshalb seien die Programme für i-Kfz Stufe 4 in Rheinland-Pfalz erst ab Mitte/Ende Februar 2024 verfügbar. Bis dahin seien auch die Online-An- und Abmeldungen von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht möglich.
Die Zulassungsbehörde des Landkreises Germersheim bedauert die Einschränkungen für die Bürger, teilte die Kreisverwaltung mit. Sie weist jedoch darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf die Maßnahmen des Landes habe und daher nicht für Beschwerden zuständig sei.

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