Freitag, 19. April 2024

Neustadter Stadtrat gibt Gutachten zur Bewertung des Landschaftsbilds in Auftrag

14. Dezember 2022 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Im Rathaus Neustadt traf man sich zur Stadtratssitzung.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Neustadt. Der Wunsch von Betrieben, Produktionsstätten auszulagern und außerhalb des Ortes neu zu bauen, ist immer wieder Thema und zum Teil sehr umstritten.

Es wird befürchtet, dass bisher unberührte Natur verschwindet und das typische Landschaftsbild negativ verändert wird. Das habe auch Folgen auf den Erholungswert und den touristischen Anspruch.

Deshalb hat der Stadtrat 60.000 Euro zur Erarbeitung eines Landschaftsbildgutachtens bereitgestellt, das die Thematik von neutraler Warte bewerten soll. Grundsätzlich sind Aussiedlungspläne – an ungeeigneter Stelle – zwar nicht möglich, aber im Rahmen des Paragraphen 35 des Baugesetzbuches kann ein Genehmigungsanspruch bestehen, sofern bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind. Sie gelten für landwirtschaftliche Betriebe und Weingüter, aber auch für Mobilfunk- oder Windkraftanlagen. Von der Untersuchung ausgenommen sind die bebauten Flächen und der Wald.

Von dem neuen Gutachten erhofft sich die Verwaltung drei Vorteile. Erstens erhält sie eine stichhaltige Grundlage für eine rechtssichere Entscheidung, sei es für die Befürwortung oder die Ablehnung eines Bauvorhabens. Zweitens kann es bei Meinungsverschiedenheiten als Argumentationshilfe dienen und drittens können bauwillige Landwirte oder Winzer vorab besser einschätzen, ob ihre Pläne aussichtsreich sind oder nicht.

In dem Gutachten sollen Kriterien wie Eigenart, Schönheit und Vielfalt der Landschaft, aber auch die Nachbarschaft von Denkmälern und Verkehrswegen berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: Das bewertete Landschaftsbild wird künftig in Relation zum Vorhaben gesetzt. Je „wertvoller“ die Natur ist, desto größer der Widerspruch zum geplanten Vorhaben.

Das Ergebnis soll dem Stadtrat im Laufe des Jahres 2023 vorgestellt werden.

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