
Foto: Pfalz-Express / Linares-Ramon
Hochstadt – Rund 70 Besucher haben am Montagabend im Naturfreundehaus Hochstadt eine Informationsveranstaltung zum neuen Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz besucht.
Eingeladen hatten der SPD-Landtagsabgeordnete Markus Kropfreiter (auch Ortsbürgermeister von Lingenfeld) und Jens Nord, Beigeordneter der Ortsgemeinde Offenbach und Bürgermeisterkandidat. Im Mittelpunkt des Abends standen die seit Herbst 2025 geltenden gesetzlichen Neuerungen und deren praktische Auswirkungen.
Staatssekretärin Nicole Steingaß stellte das neue Bestattungsgesetz vor und erläuterte die wichtigsten Änderungen. Gemeinsam mit Kropfreiter und Nord beantwortete sie im Anschluss zahlreiche Fragen aus dem Publikum. Die Diskussion zeigte, dass insbesondere die neuen Möglichkeiten der individuellen Bestattung auf großes Interesse stoßen.
Das im September 2025 in Kraft getretene Gesetz gilt als eines der liberalsten Bestattungsgesetze in Deutschland. Es trägt veränderten gesellschaftlichen Vorstellungen Rechnung und erweitert die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge.
„Bisher haben wir nur positive Resonanz auf das Gesetz erhalten“, betonte Kropfreiter. Steingaß ergänzte: „Durch das Gesetz erhalten alle mehr Selbstbestimmtheit über die Art der eigenen Beisetzung.“

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Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Möglichkeit der Tuchbestattung. Sarglose Beisetzungen sind nun zulässig, sofern eine entsprechende Verfügung vorliegt. Der Transport zum Grab erfolgt weiterhin im Sarg, der erst unmittelbar am Grab abgenommen wird.
Auch bei Urnenbestattungen gibt es Änderungen. Die Verstreuung von Asche ist auf ausgewiesenen Flächen auf Friedhöfen erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Urne zudem von Angehörigen mit nach Hause genommen und die Asche im eigenen Garten verstreut werden, sofern dies verfügt wurde. Eine Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen muss durch einen Bestatter erfolgen.
Darüber hinaus sind Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich, bleiben jedoch genehmigungspflichtig. Der Friedhofszwang wird insgesamt gelockert, besteht aber weiterhin. Bestattungen müssen nach wie vor in würdiger Form und unter Beteiligung von Bestattern durchgeführt werden.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass das neue Bestattungsrecht bei vielen Bürgern auf Informationsbedarf stößt. Weitere Informationen zum Gesetz sind auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar.

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