Mainz – Die Landesregierung hat am 30. Juni die Regierungsvorlage für den bereits angekündigten Nachtragshaushalt 2015 gebilligt.
Vorgesehen sind neue Ausgaben in Höhe von rund 195 Millionen Euro. Der Nachtrag sowie das begleitende Sondervermögensgesetz sollen so zeitig in den Landtag eingebracht werden, dass eine Befassung in der Sitzung am 22. Juli möglich ist. Verabschiedet werden könnte der Nachtragshaushalt Ende September.
Mit dem Nachtragshaushalt sollen insbesondere die Kommunen in den Bereichen Flüchtlinge und Ausbau von Kindertagesstätten unterstützt und kommunale Investitionen gefördert sowie zusätzlich Mittel für Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung gestellt werden.
„Es steht für uns außer Frage, dass wir angesichts des Elends vieler Menschen unsere Verantwortung für eine sichere Zuflucht wahrnehmen. Dazu gehören neben den Ausgaben für Unterkunft die für soziale Betreuung und Sprachfördermaßnahmen. Alle staatlichen Ebenen sind gefordert“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
Im Rahmen des bundesweiten Investitionsprogrammes für finanzschwache Kommunen will das Land zusätzlich zu den vom Bund zugesagten Mitteln in Höhe von 253 Millionen Euro Landesgeld aufbringen. „Die Kommunen müssen im Bereich der Infrastruktur wichtige Aufgaben stemmen. Das Land will einen eigenen Beitrag in Höhe von rund 31,7 Millionen Euro leisten, so dass sich das Gesamtinvestitionsvolumen inklusive des Beitrages der Kommunen auf 316 Millionen Euro beläuft“, so Finanzministerin Ahnen.
Es soll ein Sondervermögen errichtet werden, um die Kommunen möglichst flexibel zu unterstützen und das Verfahren effizient abwickeln zu können. Den dazu gehörenden Entwurf eines Gesetzes hat der Ministerrat heute im Grundsatz gebilligt. Er soll am 14. Juli verabschiedet werden.
Ermöglicht würden die Finanzhilfen insbesondere durch das gegenwärtig niedrige Zinsniveau und die damit einhergehenden Einsparungen des Landes bei den Zinsausgaben um 93 Millionen Euro, sagte Ahnen. Zudem stiegen die kassenmäßigen Steuereinnahmen um rund 37 Millionen Euro. Die Nettokreditaufnahme steige um rund 65 Millionen Euro. Die alte investitionsbezogene Verfassungsgrenze werde eingehalten.
Das strukturelle Defizit hingegen sinke gegenüber dem ursprünglichen Haushalt um 12 Millionen Euro auf 595 Millionen Euro, weil „die strukturellen Einnahmen aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren stärker als die kassenmäßigen Steuereinnahmen steigen.“ (red)
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