
Marine Le Pen
Foto (Archiv): Grégory ROOSE auf Pixabay
Paris – Die französische Politikerin Marine Le Pen des Rassemblement National (RN) darf nach ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder vorerst nicht bei Wahlen antreten.
Wie ein Gericht in Paris am Montag entschied, tritt diese Strafe ab sofort in Kraft. Bereits am Freitag hatte der Verfassungsrat in einem anderen Fall entschieden, dass die sofortige Verhängung der Strafe verfassungsgemäß sei. Le Pen verließ am Montag abrupt den Pariser Gerichtssaal, bevor sie erfuhr, wie lange ihr die Kandidatur für ein öffentliches Amt untersagt wird.
Ihre Ambitionen, 2027 für das Präsidentenamt zu kandidieren, erlitten mit dem Urteil einen schweren Rückschlag. In dem Prozess ging es darum, dass der RN zwischen 2004 und 2016 Geld vom Europäischen Parlament für parlamentarische Assistenten bekommen haben soll, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hatten.
Das Gericht schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro. Le Pen schrieb auf X: „Ich kämpfe seit dreißig Jahren für Sie. Ich kämpfe seit dreißig Jahren gegen Ungerechtigkeit. Ich werde damit weitermachen und ich werde es bis zum Ende tun. Bis zur Präsidentschaftswahl sind es noch zwei Jahre, und es werden zahlreiche Berufungen eingelegt. Wir glauben, dass wir sie gewinnen werden.“ (dts Nachrichtenagentur/red)

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