Leipzig – Die AfD darf mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September antreten. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Sachsen am Freitagnachmittag in Leipzig.
Damit gab das Gericht den Anträgen der AfD Sachsen teilweise statt, sodass die Partei mit insgesamt 30 statt nur 18 Kandidaten antreten darf.
Der sächsische Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli einen Großteil der AfD-Landesliste mit insgesamt 61 Kandidaten für die Landtagswahl gekürzt. Die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 61 wurden gestrichen.
Grund war ein Formfehler: Die Landesliste war auf zwei Landesparteitagen beschlossen worden, bei denen es sich dem Vernehmen nach nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung handelte. Die zweite Versammlung war nach Einschätzung des Landeswahlausschusses nicht regulär.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 25. Juli vorläufig die Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1. September zugelassen. (dts Nachrichtenagentur)
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Habe bisher noch nicht gewusst, dass man auch ein bisschen Recht haben kann.
Entweder es war eine ordentliche Fortsetzung oder sie war es nicht. Die spätere Begründung dürfte mal sehr interessant werden.
Biegen, winden, verdrehen.
Wäre doch gelacht.
Nur zum Vergleich:
In der einzigen wirklich funktionierenden Demokratie kann jeder Wähler spontan eine Namen des schweiter Bürgers auf den Stimmzettel schreiben, den er wählen will.
Hier droht uns nun eine Situation, bei der im Parlament die Stimmenverhältnisse nicht mehr abgebildet werden …
Das sind nun mal die Vorschriften, damit bei der Wahl alles mit rechten Dingen zugeht.
Ich frage mich, ob die AfD’ler sich auch so aufregen würden, wenn die z.B. die Grünen das vermasselt hätten. Ich bin sicher, die kommentierenden Herren hätten nur Spott und Häme gehabt.
TAZ
Wahlexperte über AfD-Liste in Sachsen
„Hätte nicht gekürzt werden dürfen“
taz: Herr Zicht, warum ergreifen Sie als Grüner nun Partei für die sächsische AfD?
Wilko Zicht: Es geht nicht um eine politische Frage, sondern um eine Rechtsfrage. Nach allem, was wir wissen, hätte die AfD-Liste zur sächsischen Landtagswahl nicht gekürzt werden dürfen.
Lengsfeld 5.7.19
Staatsstreich in Sachsen
DieBundestagswahl 1990 fand in zwei Wahlgebieten statt, die der ehemaligen DDR und der BRD entsprachen. Nach dem desaströsen Ergebnis, das Bündnis 90/Grüne bei der Volkskammerwahl erzielt hatten, galt es als unsicher, ob es die 5%-Hürde in den Neuen Ländern überspringen könnte. Deshalb machten die Grünen NRW das großzügige Angebot, zwei Bündnisgrüne Ost nachträglich auf ihre bereits aufgestellte Liste …
… Ich bin sicher, die kommentierenden Herren hätten nur Spott und Häme gehabt. …
Ich würde nicht meinen Kopf verwetten, dass es anders wäre … 😉
Diese Machenschaften sind sehr durchsichtig. Es ist richtig, dass sich die AFD dagegen gewehrt und wenigstens einen Teilerfolg erzielt hat. Man wird sehen, wie die Wähler das einordnen. Fest steht, dass die Bürger der neuen Bundesländer den Kanal vollhaben. Die kennen ihre Pappenheimer aus langjähriger Erfahrung nur zu gut.
Klonovsky, acta diurna, 15.08.:
Es wird kolportiert, dass der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gestern im erzgebirgischen Stollberg, wo seine Partei vor dem Amtsgericht einen Wahlkampfstand aufgebaut hatte, von einem Gespräch mit AfD-affinen Bürgern (=Nazis) so genervt war …
„Das sind nun mal die Vorschriften, damit bei der Wahl alles mit rechten Dingen zugeht.“
In Sachen Vorschriften ziehen Sie klar den kürzeren:
„(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
…“
ntv – Samstag, 17. August 2019
Sachsen-AfD-Chef im Interview „Die CDU bewegt sich auf uns zu“
Die AfD könnte in Sachsen stärkste Kraft werden, eine Regierungsbeteiligung jedoch ist ausgeschlossen. Oder doch nicht? AfD-Spitzenkandidat Jörg Urban sagt im Interview mit n-tv.de, dass Bewegung in der CDU sei, warum er glaubt, dass der Klimawandel auch positive Seiten hat und ob Jörg Meuthen noch der geeignete Parteichef ist.