Freitag, 26. April 2024

Sächsischer Verfassungsgerichtshof : AfD darf Kandidatenliste für Landtagswahl in Sachsen erweitern

25. Juli 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Leipzig  – Die AfD darf ihre Kandidatenliste für die Landtagswahl in Sachsen am 1. September erweitern. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstagabend in Leipzig.

Damit gab das Gericht den Anträgen der AfD Sachsen teilweise statt, so dass die Partei vorläufig mit insgesamt 30 statt nur 18 Kandidaten antreten darf. Eine endgültiger Entscheidung in dem Rechtsstreit um ursprünglich 61 Kandidaten steht aber noch aus. Diese Entscheidung wollen die Richter am 16. August verkünden.

Der sächsische Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli einen Großteil der AfD-Liste für die Landtagswahl gekürzt. Die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 61 wurden gestrichen. Grund war ein Formfehler: Die Landesliste war auf zwei Landesparteitagen beschlossen worden, bei denen es sich dem Vernehmen nach nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung handelte. Die zweite Versammlung war nach Einschätzung des Landeswahlausschusses nicht regulär. (dts Nachrichtenagentur)

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4 Kommentare auf "Sächsischer Verfassungsgerichtshof : AfD darf Kandidatenliste für Landtagswahl in Sachsen erweitern"

  1. Peter Patriot sagt:

    Andreas Albrecht Harlaß
    +++ Pressemitteilung +++

    Verfassungsgericht kippt Entscheidung des Landeswahlauschusses

    Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Liste der AfD bis einschließlich Platz 30 zugelassen. Auch wenn damit belegt ist, dass der Landeswahlauschuß eine grobe Fehleinschätzung vorgenommen hat, so sind wir doch mit dieser Entscheidung nicht zufrieden. Die Wahl der Listenkandidaten bleibt nach der Rechtsprechung des sächsischen Verfassungsgerichtes der Satzungsautonomie der Parteien vorbehalten. Es kann und darf uns nicht vorgeschrieben werden 61 Listenkandidaten in einem Einzelwahlverfahren zu wählen. Hier wird der AfD verboten was anderen Parteien erlaubt ist. Wir werden trotz des Teilerfolges die Sache juristisch und politisch weiterverfolgen.

  2. Helga sagt:

    Auch für die AfD wird man das Wahlrecht nicht ändern und auch nicht beugen! Es gibt ganz klare Regeln und daran müssen sich die Parteien halten. Und das ist gut so!

    • Nessun Dorma (für e.d.) sagt:

      Grüner Wahlexperte Zicht:
      AfD-Liste Sachsen hätte nicht gekürzt werden dürfen
      Vera Lengsfeld 25. Juli 2019

      Link zur TAZ eingebettet:
      taz: Herr Zicht, warum ergreifen Sie als Grüner nun Partei für die sächsische AfD?
      Wilko Zicht: Es geht nicht um eine politische Frage, sondern um eine Rechtsfrage. Nach allem, was wir wissen, hätte die AfD-Liste zur sächsischen Landtagswahl nicht gekürzt werden dürfen.

    • Frau Holle sagt:

      Weiss das auch Frau Merkel, dass es in D ganz klare Regeln und Gesetze gibt, an die sich auch Frau Merkel halten muss ( müsste) und nicht nach Belieben von derselben gebeugt werden kann ( sollte).