
Das Gericht in Neustadt. Foto: Pfalz-Express
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der gegen seine erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei geklagt hatte.
Der Mann war zuvor wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie rechtskräftig verurteilt worden.
Nach Angaben des Gerichts war der Kläger im November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden. Auf seinen Datenträgern fanden Ermittler mehr als 20.000 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Außerdem entdeckte die Polizei zahlreiche heimlich im Badezimmer des Mannes aufgenommene Fotos von anderen Personen.
Im März 2025 ordnete die Polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung an. Dabei wurden Finger- und Handflächenabdrücke genommen, Lichtbilder angefertigt und körperliche Merkmale erfasst. Dagegen klagte der Mann, blieb vor Gericht jedoch ohne Erfolg.
Nach Auffassung der Richter sind die Maßnahmen rechtmäßig und verhältnismäßig. Das Gericht sieht eine Wiederholungsgefahr und verweist unter anderem auf die große Zahl der sichergestellten Dateien sowie die heimlich angefertigten Aufnahmen. Fingerabdrücke und Fotos könnten nach Ansicht des Gerichts auch bei künftigen Ermittlungen wegen Internetdelikten oder möglicher weiterer Straftaten von Bedeutung sein.
Auch der Umstand, dass der Mann seit der Tat keine weiteren Straftaten begangen habe, ändere daran nichts. Das öffentliche Interesse am Schutz von Kindern und Jugendlichen wiege in diesem Fall schwerer als das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Urteil der 5. Kammer stammt vom 8. Juli 2026.

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