
Foto: Unsplash/ Glenn Carstens-Peters
Ludwigshafen/Kaiserslautern /Frankenthal /Worms/Mannheim – Scheinrechnungen im Wert von mehr als 40 Millionen Euro, ein mutmaßlicher Schaden für die Staatskassen von über 20 Millionen Euro und eine Großrazzia mit mehr als 700 Einsatzkräften: Ein umfangreicher Fall organisierter Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung hat jetzt zu drei rechtskräftigen Verurteilungen geführt. Der Haupttäter, ein zum Zeitpunkt der Razzia 50 Jahre alter Deutsch-Algerier, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht Kaiserslautern sprach den Mann wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro und Urkundenfälschung in etwa 1.000 Fällen schuldig. Zwei weitere Beteiligte erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen. Die Urteile betreffen einen Teil des weit größeren Ermittlungskomplexes, den Zoll und Steuerfahndung im November 2025 aufgedeckt hatten.
Warum das Landgericht Kaiserslautern zuständig ist
Obwohl die Ermittlungen ihren Schwerpunkt in Ludwigshafen, Frankenthal, Worms und Mannheim hatten, wurde das Verfahren vor dem Landgericht Kaiserslautern geführt. Grund dafür ist eine besondere Zuständigkeit: Die dort eingerichteten Wirtschaftsstrafkammern sind für landgerichtliche Wirtschaftsstrafsachen im gesamten Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zuständig. Dazu gehört auch der Landgerichtsbezirk Frankenthal.
Scheinrechnungen und gefälschte Barschecks
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Haupttäter zwischen 2019 und Ende 2025 als faktischer Geschäftsführer dreier Baufirmen ein System aus Scheinrechnungen und manipulierten Geschäftsvorgängen betrieben. Er ließ Rechnungen in die Buchhaltung aufnehmen, denen keine entsprechenden Leistungen zugrunde lagen. Damit täuschte er Betriebsausgaben vor und machte unberechtigt Vorsteuer geltend.
Gleichzeitig verkauften die Firmen Scheinrechnungen an zahlreiche weitere Abnehmer. Um die Geschäfte echt erscheinen zu lassen, überwiesen die Käufer zunächst die ausgewiesenen Beträge. Anschließend floss das Geld nach Abzug einer Provision als sogenannte Kickback-Zahlung zurück.
Um das dafür benötigte Bargeld zu beschaffen, wurden zahlreiche Barschecks eingelöst. Als Aussteller waren die offiziellen Geschäftsführer der Baufirmen angegeben. Tatsächlich wurden die Schecks jedoch ohne deren Wissen vom Haupttäter oder einem Buchhaltungsmitarbeiter unterschrieben beziehungsweise eingereicht. Dafür wurde der Haupttäter in rund 1.000 Fällen wegen Urkundenfälschung verurteilt.
Mehr als 700 Einsatzkräfte bei Großrazzia
Am 19. November 2025 hatten Zoll, Steuerfahndung und Polizei mit mehr als 700 Einsatzkräften über 80 Geschäfts- und Privaträume durchsucht. Schwerpunkte waren Ludwigshafen, Frankenthal, Worms und Mannheim.
Damals wurden sechs Beschuldigte festgenommen. Die Ermittler stellten umfangreiches Beweismaterial, Vermögenswerte im erheblichen sechsstelligen Bereich, vier Schusswaffen und Betäubungsmittel sicher.
Nach damaliger Einschätzung des Zolls waren über das Firmengeflecht Scheinrechnungen im Wert von mehr als 40 Millionen Euro in Umlauf gebracht worden. Der vermutete Gesamtschaden für die Staatskassen lag bei über 20 Millionen Euro. Diese Zahlen beziehen sich auf den gesamten Ermittlungskomplex und sind nicht mit dem bislang gerichtlich festgestellten Umsatzsteuerschaden von rund 4,5 Millionen Euro gleichzusetzen.
Drei rechtskräftige Urteile – weitere Ermittlungen laufen
Ein Mitarbeiter der Buchhaltung, der bei den Scheinrechnungen, den unrichtigen Steuererklärungen und einem Teil der gefälschten Barschecks mitgewirkt hatte, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.
Ein weiterer Beteiligter hatte als sogenannter Strohmann die Geschäftsführung einer der drei Baufirmen übernommen und an einem Teil der Umsatzsteuerhinterziehung mitgewirkt. Gegen ihn verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.
Alle drei Urteile sind rechtskräftig. Die Ermittlungen gegen weitere mögliche Beteiligte dauern nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern an.
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