Montag 7.September 2026

Billigheim-Ingenheim: Fünf Jahre Haft für 38-Jährigen nach Gewalt gegen ehemalige Partnerin

18. August 2026 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Foto: Tumisu / Pixabay

Landau / Billigheim-Ingenheim– Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Landau zu insgesamt fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem ordnete die 1. Große Strafkammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Mann war vorgeworfen worden, seine damalige Partnerin aus Eifersucht kontrolliert und über etwa eine Woche in Billigheim-Ingenheim hinweg misshandelt und verletzt zu haben.

Für Taten aus Februar 2025 erhielt der Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. Für weitere Taten zwischen Januar und Februar 2026 verhängte die Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.

Dabei ging es um drei Fälle gefährlicher Körperverletzung, drei Fälle von Körperverletzung und drei Fälle von Bedrohung. In einem Fall wurde die gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung begangen.

Freispruch vom Vorwurf der Geiselnahme

Von weiteren Vorwürfen sprach das Gericht den 38-Jährigen frei. Dazu gehörte insbesondere die ursprünglich angeklagte Geiselnahme. Sie konnte nach den Feststellungen des Gerichts nicht nachgewiesen werden.

Bei den Taten im Februar 2026 war die Schuldfähigkeit des Angeklagten nach den Feststellungen des Gerichts vermindert. Im Prozess zeigte er sich hinsichtlich der Taten, für die er verurteilt wurde, geständig und entschuldigte sich bei seiner damaligen Partnerin.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft beantragt. Die Nebenklägerin schloss sich diesem Antrag an. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre Freiheitsstrafe. Bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt waren sich die Verfahrensbeteiligten einig.

Der 38-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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