Mittwoch 22.April 2026

Kerwe-Streit in Rülzheim: Landgericht verurteilt jungen Mann zu fünf Jahren Haft- Unterbringung in Entziehungsanstalt angeordnet

30. März 2026 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Landgericht Landau
Foto: Pfalz-Express / Epple

Landau / Rülzheim – Die 2. Strafkammer des Landgerichts Landau hat am 30. März 2026 ihr Urteil gegen einen zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten verkündet.

Ihm wurde vorgeworfen, im August 2025 auf der Kerwe in Rülzheim nach einem Streit seinen Gegner mit einem scharfkantigen Gegenstand in Brust und Bauch gestochen und zusätzlich mit Fußtritten gegen den Kopf verletzt zu haben. 

Das Gericht hat den geständigen Angeklagten nun wegen Körperverletzung in Verbindung mit dem Besitz von Betäubungsmitteln sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Außerdem ordnete die Kammer an, dass der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Bis zu dieser Unterbringung bleibt er in Haft.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme sah die Strafkammer den geschilderten Sachverhalt im Wesentlichen als erwiesen an. Demnach kam es zu einem Streit auf der Kerwe im August 2025, bei dem der Angeklagte zunächst körperlich unterlegen war. Anschließend besorgte er sich einen scharfkantigen Gegenstand und griff seinen Kontrahenten erneut an. Dabei fügte er ihm mehrere Stiche in Brust und Bauch sowie Fußtritte gegen den Kopf zu und verletzte ihn schwer.

Das Urteil berücksichtigt auch eine weitere, zeitlich frühere Anklage. Diese betraf eine Körperverletzung unter Alkohol- und Drogeneinfluss und den Besitz von Betäubungsmitteln. Das Gericht hat insgesamt Jugendstrafrecht angewendet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von fünf Jahren beantragt, die Verteidigung plädierte auf drei Jahre. Beide Seiten hatten zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 Strafgesetzbuch beantragt.

Hintergrund: § 64 StGB – Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vereinfacht erklärt)
Wenn jemand ein starkes Problem mit Alkohol oder Drogen hat und deshalb Straftaten begeht oder wahrscheinlich begehen wird, kann das Gericht anordnen, dass diese Person in einer speziellen Einrichtung zur Suchtbehandlung untergebracht wird. Voraussetzung ist, dass die Sucht die Lebensführung erheblich beeinträchtigt und weiter besteht.

 
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