Dienstag, 16. April 2024

Lerch (CDU) fordert: Keine Benachteiligung rheinland-pfälzischer Betriebe

23. Februar 2021 | Kategorie: Politik regional, Wahlspecial: Landtagswahl RLP 2021

Peter Lerch.
Foto: Rolf H. Epple

„Es kann nicht richtig sein, dass regelmäßig rheinland-pfälzische Betriebe bei den Corona-Regelungen gegenüber denen in benachbarten Bundesländern benachteiligt werden“, so Peter Lerch, CDU-Landtagsabgeordneter aus der Südpfalz.

Doch was regt den Abgeordneten so auf? Wie die Meisten begrüßt auch er, dass zum 1. März die Friseurgeschäfte wieder geöffnet werden dürfen. Hierzu bedürfe es jedoch klarer Regelungen, welche frühzeitig kommuniziert und nicht schlechter sein dürften als in benachbarten Bundesländern.

„Leider kamen diese Regelungen in der Vergangenheit immer auf den „letzten Drücker“, sodass sich die Betriebe oft nicht rechtzeitig darauf einstellen konnten“, so Lerch. Die Regelung sagt, dass sich in Friseursalons unter 800 qm Besuchsfläche nur eine Person pro 10 qm aufhalten darf. „Dies scheint in Rheinland-Pfalz inclusive des anwesenden Personals zu gelten“, bemerkt Lerch.

Demgegenüber hätten Bayern und Baden-Württemberg geregelt, dass sich die Begrenzung nur auf „einen Kunden“ pro 10 qm bezieht, das Personal also nicht eingerechnet werden muss. Darin sieht der Abgeordnete „einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Friseurhandwerk in den anderen Bundesländern“.

Nach Lerch sei dies nicht die erste Branche, die bei den vom Land Rheinland-Pfalz erlassenen Corona-Verordnungen benachteiligt wäre. „Schon viele Betriebe waren bei den vergleichsweise geringen Landeszuweisungen für coronabedingte Einnahmeausfälle benachteiligt. Nachteile mussten in der Vergangenheit beispielsweise auch die Fahrschulen, die Fitnessstudios und der Landauer Zoo hinnehmen. Um dies zu vermeiden, habe ich in einem Brief an Dr. Volker Wissing, Wirtschaftsminister des Landes, auf das Problem hingewiesen und um baldige Abhilfe gebeten“, so Lerch.

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