RLP. Mit der Verabschiedung des Hochschulstrukturgesetzes hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Weichen für die Trennung, Verselbstständigung und Fusion der Universitäten Landau, Koblenz und Kaiserslautern gestellt.
Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Johannes Klomann: „Die Hochschulstrukturreform ist eines der bedeutendsten wissenschaftspolitischen Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte. Mit dem heute verabschiedeten Neustrukturierungsgesetz wird der Fahrplan zur Entflechtung, Verselbstständigung und Zusammenführung der drei Universitätsstandorte Kaiserslautern, Koblenz und Landau in Gesetzesform gegossen.
Es definiert die notwendigen Verfahrensschritte während der Übergangszeit und legt den Grundstein für eine moderne Hochschullandschaft. Dass wir heute die nächste Phase der Hochschulstrukturreform einleiten können, ist dem großen Engagement aller Beteiligten an den drei Universitätsstandorten zu verdanken, die die Neustrukturierung vorbereitet haben.“
Das Hochschulstrukturgesetz sieht vor, dass der Universitätsstandort Koblenz zum 1. Januar 2023 eigenständig wird, der bisherige Standort in Landau soll dann mit der Technischen Universität Kaiserslautern fusioniert werden.
In der Folge wird der jetzige Verwaltungsstandort der bisherigen Universität Koblenz-Landau in Mainz aufgelöst. „Mit der neuen Universität sowie der Hochschule Koblenz entsteht damit im Norden von Rheinland-Pfalz ein regionales Wissenschaftszentrum, das sein starkes Profil im Bereich der Informatik weiter schärfen kann“, so Klomann.
„In der Verbindung zwischen der Technischen Universität Kaiserslautern und dem Universitätsstandort Landau mit seinem starken Schwerpunkt im Bereich der Psychologie und der Lehrerbildung ergeben sich schließlich große Potenziale im Bereich der Künstlichen Intelligenz und der Lernforschung.“
Das Gesetz sei nicht das Ende des Transformationsprozesses, sondern dessen Anfang, so der Sprecher weiter. Die „Verlobung“ sei geglückt, die „gütliche Trennung“ sei eingeleitet.
Für eine „glückliche Ehe“ brauche es nun das Engagement und die Bereitschaft aller Beteiligten. „Das Hochschulstrukturgesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass der Transformationsprozess fair, vertrauensvoll und rechtssicher gestaltet werden kann – unter Wahrung der Hochschulautonomie.
Mit Blick auf die Transformationskosten stehen die Hochschulen auf einem soliden Fundament: Insgesamt erhalten die drei Standorte 18 Millionen Euro zur Gestaltung der Neustrukturierung.“
Sobald die inhaltlichen Konzepte vorliegen, will das Land den Hochschulen weitere Mittel für die Profilbildung zur Verfügung stellen. Im ersten Schritt müsse es nun zunächst darum gehen, die Entflechtung der Verwaltungen sowie die Aufteilung der Ressourcen zu klären – begleitet und moderiert durch das Wissenschaftsministerium.
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