Montag, 06. Mai 2024

Landauer Vornamen-Hitliste 2023: Ella, Leon, Levi und Theo am beliebtesten

4. Januar 2024 | Kategorie: Landau

Foto: Stadt Landau

Landau – Ella und Leon sind zurück an der Spitze: Auf der Liste der beliebtesten Vornamen für in Landau geborene Kinder haben es 2023 zwei alte Bekannte zurück nach oben geschafft.

Der Name Ella, der bereits 2021 der beliebteste Landauer Mädchenname war, wurde elf Mal vergeben. Auch Leon, zuletzt 2017 auf dem Spitzenplatz bei den Jungs, hat es mit acht Vergaben 2023 wieder auf Platz 1 geschafft; teilt sich diesen aber mit Levi und Theo. Das geht aus der Jahresstatistik hervor, die das städtische Standesamt jetzt vorgelegt hat.

Vorjahresliebling und bundesweiter Spitzenreiter Noah nur ein Mal beurkundet

Emilia und Noah, die 2023 bundesweit die beliebtesten Vornamen waren und im Vorjahr ebenfalls die Landauer Lieblingsnamen waren, sind beide abgerutscht. Emilia landet bei den Mädchen mit sechs Beurkundungen noch auf Platz 7, während nur noch ein einziger Junge den Vornamen Noah erhielt.

Beliebter waren in Landau beispielsweise Lina (10), Lia (9), Marie (8), Lea (7) und Mia (7) bei den Mädchen sowie Luca (7), Adam (6), Jonas (6), Emil (5), Henry (5), Leo (5), Luis (5) und Samuel (5) bei den Jungs.

Ganz neu: Ragnar

481 Vornamen wurden jeweils nur einmal beurkundet, darunter ganz neu der Name Ragnar – wie der legendäre Wikinger, um den sich die beliebte Serie VIKINGS dreht. Aber beispielsweise auch Alma, Andy-Sandro, Edda, Elio, Fritzi, Ophelia, Pius, Santiago und Tjark zählen mit jeweils einer Beurkundung zu den seltenen Landauer Vornamen 2023.

Meist nur ein Vorname

Die meisten Kinder, nämlich mehr als 60 Prozent, erhalten von ihren Eltern „nur“ einen Vornamen, gut ein Drittel zusätzlich einen zweiten. Drei und mehr Vornamen kommen äußerst selten vor. Nur zwei Kinder bekamen in Landau 2023 mit Wolfgang und Rudolf noch einen vierten Vornamen. Bei den zweiten Vornamen liegt in Landau bei den Mädchen Maria mit Abstand vorne; bei den Jungen ist Franz an der Spitze dicht gefolgt von Alexander, Karl und Michael.

Klare Regelungen

Welche Vornamen erlaubt sind und welche nicht, ist klar geregelt. Das Standesamt prüft auf verschiedenen Wegen, ob es den gewünschten Namen als Vornamen bereits gibt. Wird es nicht fündig, liegt die Nachweispflicht bei den Eltern.

Können auch diese den gewünschten Namen nicht als bekannt nachweisen, ergeht eine Anfrage an die Namensberatungsstellen der Uni Leipzig, der Gesellschaft für deutsche Sprache oder – bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern – des jeweiligen Konsulats. Kann der Name als vorhanden nachgewiesen werden, wird er auch beurkundet.

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