Landau. Der Kreisverband der Grünen moniert eine zu frühe Plakatierung zur OB-Wahl seitens CDU und SPD. Seit den frühen Morgenstunden des 1. Mai würden Plakate der OB-Kandidaten von SPD und CDU Landaus Straßenzüge zieren.
Schon mehrere Tage zuvor hätten unausgerollte Großflächen des Kandidaten Dr. Max Ingenthron „werbewirksame Plätze des öffentlichen Raumes“ in Beschlag genommen. „Damit werden die Auflagen des Ordnungsamtes zum offiziellen Plakatierungsbeginn am 2. Mai um 0:00 Uhr grob verletzt“, ärgert sich Vorstandssprecher Dennis Gallinger.
Mehrere Hinweise und Beschwerden des Kreisverbandes der Grünen bei der zuständigen Ordnungsbehörde seien bislang ohne Folgen geblieben. „Wie wäre wohl gehandelt worden, wenn zu früh aufgehängte Wahlwerbeplakate der „kleinen“ Parteien entdeckt worden wären?“fragt er sich.
Vorstandssprecher Dennis Gallinger meint: „Das ist ein ziemlich durchdachtes Spiel der politischen Akteure. Den verantwortlichen Plakatehängern ist natürlich bewusst, dass es am Maifeiertag kaum möglich sein dürfte, von Seiten der Verwaltung gegenüber dieser Verletzung der Gerechtigkeitsgrundsätze zu reagieren. Diese hat aber als neutrale Instanz – insbesondere bei Wahlen – die Aufgabe, eine faire Durchführung der Plakatierung zu gewährleisten.“
Und bringt die finanziellen Mittel ins Spiel: „Die unseres grünen Kreisverbandes wie auch die von Frau Dr. Migl dürften selbst addiert kaum ausreichen, um auch nur in die Nähe einer der „großen“ Parteien zu gelangen.“ Wer angesichts „deutlich umfangreicherer ökonomischer und personeller Ressourcen ganz gezielt die Regeln“ bräche, sei kein Fairplayer. Dazu OB-Kandidat Lukas Hartmann: „Herr Ingenthron versprach einen fairen Wahlkampf.“
Der Kreisverband der Grünen werde sich im anstehenden OB-Wahlkampf an Anweisungen und Auflagen des Ordnungsamtes halten. „Von allen politischen Mitbewerbern um das Oberbürgermeisteramt ist das offensichtlich nicht zu erwarten“, so Gallinger. (red)

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Dass CDU und SPD es mit den Auflagen der Verwaltung in Sachen Plakatierung nicht so Ernst nehmen, ist ja nichts Neues. Bei der letzten Europawahl wurden beispielsweise bei Bellheim oder Hördt auch schon Tage vorher munter Großwerbeflächen und Plakate aufgestellt, in der Kreisstadt Germersheim in der letzten Woche des Wahlkampfes dürfte die CDU so ungefähr das Doppelte der erlaubten Plakatzahl aufgehängt haben. Da hingen in manchen Straßenzügen an jedem Laternenmast oder Baumstamm Doppelplakate mit ihrer EU-Parlamentskandidatin. Dabei nutzt man ganz bewußt Wochenende, in denen das Ordnungsamt geschlossen hat – oder eben die Tatsache, dass die hohen Posten und Ämter eben von Parteifreunden besetzt sind. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wenn nachweisloch gegen Auflagen verstoßen wurde, muss das auch spürbare rechtliche und finanzielle Konsequenzen für CDU/SPD haben. Ansonsten gewinnt man den Eindruck, dass Recht und Gesetz nur für kleine Parteien bindend ist. Gemäß dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen!