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Land stimmt Vorschlag der Landräte und des OBs zu: Impf-Sonderregelung für Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste

30. Januar 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

Interkommunale Zusammenarbeit: OB Hirsch (Mitte) und die beiden Landräte Brechtel (links) und Seefeldt im Impfzentrum Wörth.
Archivfoto: Rolf H. Epple

LD/SÜW/GER – Die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch hatten sich in den Wochen zuvor dafür stark gemacht, dass Pflegepersonal der ambulanten Pflegedienste unbedingt in die höchste Impf-Priorität aufgenommen werden müsse.

Am 28. Januar haben die drei Verwaltungschefs nun eine entsprechende Zusage aus dem Ministerium erhalten. Darin heißt es, dass in der Online-Terminvergabe in Kürze ein Formular für die Anmeldung von Gruppen zur Verfügung gestellt werde, „mit dem sich mehrere Personen eines ambulanten Pflegedienstes anmelden können.“

„Das musste dringend geregelt werden. Das Pokerspiel, dass sich jede Fachkraft eines mobilen Pflegedienstes selbst bemühen musste, über die Hotline überhaupt einen Termin zu bekommen, war nicht akzeptabel“, so die Kommunalchefs. Schließlich gehe es um den beidseitigen Schutz der Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste und der hochbetagten Menschen. „Ambulante Pflegekräfte werden dringend gebraucht, es ist ein hohes Versorgungsrisiko, wenn sie krankheits- oder quarantänebedingt ausfallen.“

Hintergrund

Bei der Impfpriorität wurde den ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit eingeräumt, sich impfen zu lassen, jedoch nicht im Verbund. Das bedeutet für diejenigen, die sich nicht sofort am 4. Januar 2021 anmelden konnten, dass sie keinen Termin bekommen haben.

Jede Pflegekraft muss sich in Eigenverantwortung um einen Termin kümmern. Alleine in der Sozialstation Landau hatte das zur Folge, dass bisher lediglich 8 von 300 Mitarbeitern einen Impftermin erhalten haben. (KV GER, KV SÜW, LD, red)

 

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