
Foto: KV GER
Kreis Germersheim – 28 Prüflinge haben sich in der Aula der Berufsbildenden Schule in Germersheim den Anforderungen der zweiten Fischerprüfung des Jahres 2019 gestellt.
Die Fischerprüfungen finden landeseinheitlich zweimal jährlich im Juni und im Dezember jeweils am ersten Freitag statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs.
Innerhalb von zwei Stunden müssen in den fünf Prüfungsgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren beantwortet werden.
Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn nur in einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.
Der für das Fischereiwesen zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierte schließlich zusammen mit dem Prüfungsausschuss und dem Vorsitzenden Günter Hartenstein (Rülzheim) zur bestandenen Prüfung und überreichte die Fischerprüfungszeugnisse, mit welchen die Ausstellung eines Fischereischeines bei der Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden kann.
Im Juni 2020 findet die nächste Fischerprüfung statt. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Untere Fischereibehörde, Tel.: 07273/53-145.

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