Mittwoch, 24. April 2024

„Kleines Impfzentrum“ in Kandeler Stadthalle: 150 Impfungen am ersten Tag

4. Januar 2022 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Der erste Impftag verlief reibungslos.

Kandel – Um 16 Uhr am Montag ging es los: Das „kleine Impfzentrum“ in der Stadthalle Kandel hat seinen Betrieb aufgenommen.

Stadtbürgermeister Michael Niedermeier und Verbandsbürgermeister Volker Poß eröffneten die Impfkampagne zusammen mit den Mitinitiatoren Michael Gaudier (1. Beigeordneter) und Stadtrat Volker Merkel und mit den federführenden Impfärzten Dr. Rainer Fritz und Dr. Thomas Dambach.

Niedermeier und Poß dankten bei der Eröffnung allen Beteiligten, besonders den Helfern des DRK Kandel, der Verwaltung und anderen Ehrenamtlichen. Das Wichtigste sei, dass die Menschen kämen und sich impfen ließen. „Impfen ist wichtig das wohl schlagkräftigste Mittel gegen Corona. Darin sind wir uns einig. Und daher danke an Sie, die sich impfen lassen.“

Der Ablauf war flüssig und so konnten am ersten Impftag rund 150 Impfungen durchgeführt werden. Ob das Impfangebot über diese Woche hinaus aufrechterhalten bleibt, ist noch in der Klärung.

Die Sonderimpftermine für alle Impfwilligen ab 12 Jahren finden in der Stadthalle Kandel wie folgt statt:

Mittwoch, 5.1.2022  16 Uhr bis 20 Uhr

Freitag, 7.1.2022       16 Uhr bis 20 Uhr

Samstag, 8.1.2022     11 Uhr bis 15 Uhr

Sonntag, 9.1.2022     11 Uhr bis 15 Uhr

Impfwillige können sich auf der Webseite www.terminland.eu/VG-Kandel anmelden.

Sollte eine Online-Anmeldung nicht möglich sein, steht die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Telefon-Nummer 07275/960-124 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr) für eine Terminbeschaffung gerne zur Verfügung.

Wichtig: Zur Impfung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis
  • Impfausweis
  • Krankenkassenkarte (auch bei Privatversicherten)
  • Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.
  • Nicht geimpft werden können Kinder unter 12 Jahren.
  • Boosterimpfungen sind nur dann möglich, wenn die zweite Impfung länger als drei Monate zurückliegt.
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