Donnerstag, 18. April 2024

Karlsruhe: 30-Jähriger im Bahnhof bewusstlos geschlagen – Polizei fasst ersten Täter

16. Oktober 2017 | Kategorie: Nordbaden
Hauptbahnhof Karlsruhe. Foto: Pfalz-Express

Hauptbahnhof Karlsruhe.
Foto: Pfalz-Express

Karlsruhe – Nach einer körperlichen Auseinandersetzung im Hauptbahnhof, bei der ein 30-jähriger irakischer Staatsangehöriger angegriffen wurde, nahmen Bundespolizisten nur kurze Zeit später einen 31-jähriger Syrer in einer Asylbewerberunterkunft in Ottersweier fest.

Ersten Ermittlungen der Bundespolizei zufolge war am vergangenen Freitag gegen 18.30 Uhr eine Schlägerei zwischen mehreren Personen auf Gleis 9 gemeldet worden.

Nach Eintreffen einer Bundespolizei-Streife wurde der Iraker kurzzeitig bewusstlos und mit Verletzungen im Bauch- und Kopfbereich aufgefunden. Erste Befragungen ergaben, dass zwei Männer den 30-Jährigen unmittelbar mit Schlägen und Fußtritten angegriffen und dann die Flucht gesucht hatten.

Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Von Zeugen erfuhren die Beamten, dass sich der Iraker sowie die zwei Tatverdächtigen aus einer Asylbewerbereinrichtung in Ottersweier kennen, wo es bereits am Vormittag zu Streitigkeiten kam.

Einer der Tatverdächtigen wurde noch in der Nacht in der Asylunterkunft festgenommen. An seiner Kleidung fanden sich laut Polizei die „Spuren der Auseinandersetzung“.

Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft wurde vom zuständigen Richter abgelehnt, weil keine Fluchtgefahr bestehe. Die Fahndungsmaßnahmen nach dem zweiten Tatverdächtigen dauern indessen noch an.

Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721-12016-0 in Verbindung zu setzen. (red/pol)

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Ein Kommentar auf "Karlsruhe: 30-Jähriger im Bahnhof bewusstlos geschlagen – Polizei fasst ersten Täter"

  1. Johannes Zwerrfel sagt:

    nahmen Bundespolizisten nur kurze Zeit später einen 31-jähriger Syrer in einer Asylbewerberunterkunft in Ottersweier fest.

    Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft wurde vom zuständigen Richter abgelehnt, weil keine Fluchtgefahr bestehe.
    ———————-
    Bei einem !“FLÜCHTLING!“ besteht keine FLUCHTGEFAHR!
    Witz des Jahrhunderts bei den zig Identitäten eines Anis Amri und den hunderttausenden verschwundenen Asylbetrügern…

    Der zuständige Richter gehört fristlos entlassen, wegen Landfriedensbruch.