Donnerstag, 09. Mai 2024

Joachim Streit: „Urteil des Finanzgerichts wirft Fragen auf“

Hat die Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform hinreichend geprüft?

28. November 2023 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz

Dr. Joachim Streit
Foto: Werner G. Stähle

Mainz. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit seiner aktuellen Entscheidung zu den Bewertungsregeln des Grundsteuermodells erhebliche Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit angemeldet.

Der Fraktionsvorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der FREIEN WÄHLER im rheinland-pfälzischen Landtag, Joachim Streit, nimmt dies zum Anlass, um seine grundsätzliche Kritik an der Handhabung der Grundsteuerreform durch die Landesregierung zu erneuern und auf deren Verantwortung hinsichtlich einer eigenen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit hinzuweisen.

„Wir haben bereits mehrfach kritisiert, dass die sogenannte Aufkommensneutralität der Grundsteuer ein Märchen der Landesregierung ist. Die Festlegung auf das Bundesmodell fand im Jahr 2019 statt, doch das Referenzjahr für die Bewertung der Immobilien ist 2024. Aber bereits seit diesem Jahr gelten die erhöhten Nivellierungssätze.

Ein Umstand, der etliche Kommunen dazu gezwungen hat, die Grundsteuer zu erhöhen. Deswegen hätte es damals richtig heißen müssen: Die Aufkommensneutralität ist lediglich gegenüber dem Jahr 2024 gewahrt – vorher heißt es aber: bitte kräftig draufzahlen.

Mit dem Urteil des Finanzgerichts muss sich die Landesregierung jedoch zusätzlich die Frage gefallen lassen, ob sie die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform einer hinreichenden Prüfung unterzogen hat. Das wäre dringend geboten gewesen.

Denn im Licht der Geschehnisse rund um den Bundeshaushalt steht jetzt der Verdacht im Raum, dass es sich bei der Grundsteuerreform erneut um ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz handelt.“

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