Landau. Angesichts der Kritik an der Abschiebung einer russischen Familie durch die Landauer Ausländerbehörde hatte Bürgermeister Thomas Hirsch, als zuständiger Dezernent, das rheinland-pfälzische Integrationsministerium gebeten, die Vorgehensweise seiner Behörde zu bewerten. Nach „ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage“ hat das für Ausländer- und Integrationsfragen zuständige Ministerium in Mainz ihm nun folgendes mitgeteilt.
„Soweit in diesem Zusammenhang Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde erhoben wurden, fehlt dafür nach Prüfung der Angelegenheit jede sachliche Berechtigung.
Die Vorgehensweise der Ausländerbehörde ist in keiner Weise zu beanstanden. Sie war erkennbar von dem Willen geprägt, eine Abschiebung möglichst zu vermeiden (der freiwilligen Ausreise wurde erkennbar der Vorrang eingeräumt/die Ausreisefrist und die Bedenkzeit wurden mehr als ausreichend bemessen/auf die Möglichkeiten einer geförderten freiwilligen Ausreise wurde frühzeitig und wiederholt hingewiesen/es wurden konkrete Hilfsangebote unterbreitet/es fanden mehrere intensive persönliche Gespräche statt/die unmittelbar bevorstehende Abschiebung wurde mitgeteilt/auch nach Terminierung der Abschiebung wurde eine „letzte Chance“ eingeräumt/es erfolgte eine aktive Einbindung des Rechtsanwalts).
Leider haben sich die Betroffenen definitiv geweigert, der Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen, weshalb die Ausländerbehörde gehalten war, den Aufenthalt zwangsweise zu beenden. Für die Betroffenen ist die Abschiebung auch nicht überraschend gekommen, sondern sie haben diese vielmehr sehenden Auges in Kauf genommen.
Soweit auf eine beabsichtigte Eheschließung von Frau H. und eine zukünftige Vaterschaft des Sohnes hingewiesen wurde, ist zu sagen, dass trotz ausdrücklicher Aufforderung diesbezüglich keine weiteren Nachweise vorgelegt wurden. Selbst wenn die Betroffenen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nachgekommen wären, hätten sich daraus keine Duldungsgründe ergeben, die einer Abschiebung entgegen gestanden hätten.“
In einer ergänzenden Stellungnahme macht Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer gemeinsam mit Bürgermeister Thomas Hirsch deutlich, dass sie nicht daran gezweifelt hatten, dass die Vorgehensweise der Stadtverwaltung korrekt gewesen sei. Allerdings sei es ihnen wegen der öffentlichen Kritik auch im Interesse der angegriffenen städtischen Bediensteten wichtig gewesen, den Vorgang nochmals von der übergeordneten Stelle prüfen zu lassen. Schlimmer und Hirsch warben erneut um Verständnis dafür, dass in einem Rechtsstaat auch belastende Maßnahmen umgesetzt werden müssten, auch wenn es sich dabei um persönlich und menschlich schwierige Situationen handle.
Politisch könne man über vieles diskutieren, nicht jedoch über die Rechtsstaatlichkeit des Verwaltungshandelns, so die Vertreter der Stadtspitze. Den SÜW-Grünen, die ihn für die Landauer Vorgehensweise heftig kritisiert hatten, empfiehlt Hirsch in diesem Zusammenhang sich bei der grünen Mainzer Integrationsministerin „einige Nachhilfestunden in Asylverfahrensrecht zu nehmen“. (stadt landau)
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