
Die Behörden sowie Vereine (hier das Kreishaus Südliche Weinstraße) verlagern ihr Beratungsangebot am Samstag, 15. Juni ausnahmsweise in die Fußgängerzone. Foto: Ahme
Landau. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße und die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt SÜW, der Lebenshilfe und des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer SÜW präsentieren sich am Samstag, 15. Juni 2013, von 9 bis 13 Uhr, mit einer Informationsaktion in der Fußgängerzone (Kronstraße ggü. Drogeriemarkt DM) in Landau.
Ansprechen wollen sie u.a. die Personen, die im Landkreis Südliche Weinstraße als ehrenamtliche rechtliche Betreuer tätig sind. Dieser Personenkreis, meist sind es Familienangehörige oder Lebenspartner der Betroffenen, werden vom Amtsgericht bestellt. Nicht selten fühlen sich die Betreuer mit den vielfältigen Aufgaben alleingelassen. Sie müssen
das Geld verwalten, sich um die Gesundheit des Betroffenen kümmern oder dessen häusliche Pflege organisieren. Oft haben dieBetreuer wenig Zeit, um eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Aus diesem Grund wollen die Betreuungsbehörde und -vereine den Kontakt auf der Straße ermöglichen. Beim Einkauf können die Ehrenamtlichen oder interessierte Bürger am Stand vorbeikommen, um mit Fachleuten über Probleme und Fragen rund um die Themen „Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ zu sprechen.
Ergänzend zur persönlichen Beratung liegen kostenlos Broschüren zur Gesetzesgrundlage im Betreuungsrecht, zu Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie zur Vorsorgevollmacht, als Hilfe und Unterstützung für die engagierten Mitmenschen, aus.Die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine SÜW informieren und beraten gerne auch in Einzelgesprächen individuell über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Beratungen sind kostenlos und werden bei Bedarf auch zu Hause durchgeführt. Bei den Gesprächen werden Wünsche und Vorstellungen ebenso erörtert wie Vorteile, Risiken und rechtlichen Möglichkeiten der einzelnen Vollmachtsarten. In den Gesprächen werden die Ratsuchenden auf die neuesten rechtlichen Bestimmungen einer Vorsorgevollmacht (Möglichkeit der Einwilligung in ärztliche Zwangsbehandlungen) hingewiesen. In Einzelfällen verweist die Betreuungsbehörde auch an Notare oder Rechtsanwälte, sofern dies sinnvoll erscheint.
Information
Betreuungsbehörde SÜW, Roland Held, Tel. 06341/940153;
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Südliche Weinstraße, Christiane Lossin, Tel. 06341/918285;
Betreuungsverein der Lebenshilfe, Margreth Becker-Echternach, Tel.06348/3269109;
Betreuungsverein des Sozialdienstes Kath. Frauen und Männer für den Landkreis SÜW, Michael Falk, Tel. 06341/55323 (red)

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