Landau. Durch Alter oder Krankheit kann jeder von uns in kurzer Zeit in eine Verfassung geraten, in der wir unsere Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen können.
Schlaganfall, Verkehrsunfall, Demenz können jeden von uns Unabhängig vom Alter zu jeder Zeit treffen. Was dann? Wer darf dann die notwendigen Zahlungen vom Konto vornehmen? Wer kümmert sich um Arztgespräche und –termine? Wer klärt die Bedingungen der Pflege – ob zu Hause oder in einem Heim? Wer klärt die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen? Das alles sind Fragen, die jeder möglichst weit von sich weist.
Wünschenswert ist jedoch, diese Probleme innerhalb der Familie zu lösen. Dazu ist es allerdings notwendig, eine Vollmacht zu erteilen. Wenn keine Vollmachtserteilung vorliegt, wird in der Regel ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt.
Um dies zu vermeiden, sollte man frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Vorsorgevollmachten müssen nicht immer notariell gestaltet werden. Sofern man bestimmte Regeln beachtet, reicht häufig eine „einfache“ Vollmacht aus.
Achim Wilfried Rhein vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz in Mainz konnte gewonnen werden, am 22. November ab 19 Uhr im Pfarrheim von Heiligkreuz (Augustinergasse 6, Landau) über das wichtige Thema zu referieren.
Die Vertreter der drei Betreuungsvereine im Landkreis SÜW (AWO, Lebenshilfe und SKFM) bieten die Veranstaltung im Rahmen ihrer Aufgaben für Bevollmächtigte und Ehrenamtliche Betreuer an und werden gemeinsam mit dem Referenten für konkrete Fragestellungen zur Verfügung stehen.
Gerne sind die Vereine auch beim Erstellen von Vorsorgevollachten im Einzelfall behilflich. Die Veranstaltung ist ebenso wie die Beratung der Betreuungsvereine kostenlos. Terminvereinbarungen sind sinnvoll.
Betreuungsverein der AWO, Johannes Pfeiffer, Tel.: 06341 / 918281
Betreuungsverein der Lebenshilfe, M. Becker-Echternach, Tel:. 06348 / 32 69 109
Betreuungsverein des SKFM, Michael Falk, Tel.: 06341 / 55 323

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