Impfquote im Bereich Südwestpfalz über Landes-und Bundesdurchschnitt

Corona-Pandemie: Hygieneregeln wichtig auch für Geimpfte und Genesene

24. Juli 2021 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Die damals liebe- und mühevoll gefertigten „Alltagsmasken“ sind nicht mehr zulässig, aber in der „AHA-Regel“ weiter gegenwärtig. (Gesehen in Hauenstein April/Mai 2020.)
Foto: W. G. Stähle

Südwestpfalz/Mainz. Die Hygieneregeln einzuhalten bleibe wichtig auch für Geimpfte und Genesene, betont die Kreisverwaltung Südwestpfalz.

Auch solche Personen könnten Träger des Virus sein und ihn weitergeben, wenn auch mit geringerer Wahrscheinlichkeit. „AHA+L+C anzuwenden schützt nach wie vor die Gemeinschaft und den Einzelnen, aktiv wie passiv.“

„Unter den aktuell infizierten Personen (Stand 23.07.21, 07:10h) befinden sich zwei, welche zum Zeitpunkt des Corona-Abstriches über einen vollständigen Impfschutz (Biontec) verfügten. Bei keiner der aktuell infizierten Personen wurde eine Reinfektion festgestellt“, teilt die Kreisverwaltung (KV) auf Anfrage mit, in deren Zuständigkeit das Gesundheitsamt Südwestpfalz liegt.

Die Impfquote im Bereich des Gesundheitsamtes Südwestpfalz (Landkreis sowie Städte Pirmasens und Zweibrücken) liege jeweils weit über dem Bundes- und Landesdurchschnitt.

„Im Landkreis lag der Anteil der Bevölkerung über 18 Jahren mit Erstimpfung am 19 Juli bei 71,4 Prozent, der Anteil der Bevölkerung über 18 Jahren mit vollständiger Impfung bei 65,14 Prozent. In Pirmasens lagen diese Quoten bei 67,88 und 56,39 Prozent, in Zweibrücken bei 71 und 61 Prozent.“ Mit jeweils rund 70 Prozent der Erstgeimpften komme man bereits sehr nah an das zu erwartende und notwendige Maximum.

Im Bundesgebiet betragen die entsprechenden Anteile 60,4 und 48 Prozent (Stand 22. Juli, Quelle KV). In Rheinland-Pfalz liegt die Quote der Erstimpfungen bei 61,7 und die Quote der vollständig Geimpften bei 48,2. Darin enthalten sind auch diejenigen, die nach einer nachgewiesenen Infektion und einer weiteren Impfung im Abstand von mindestens 6 Monaten als vollständig geschützt gelten. (Stand 22.07.2021, Quelle MWG)

Für Kinder bis zwölf Jahre gäbe es noch keine zugelassene Corona-Impfung und für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfehle die Ständige Impfkommission eine Impfung nur in bestimmten Fällen, so die Kreisverwaltung. Das bedeute nicht, dass sie für Jugendliche ansonsten verboten sei. „Wer will, darf sich ab zwölf Jahren impfen lassen.“

Gesundheitsministerium: Auch Geimpfte können andere anstecken

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG, Mainz) kann nicht beantworten, ob unter neu erkannten COVID-19-Fällen Personen sind, die vollen Impfschutz haben oder als genesen gelten.

„Der Impfstatus nachweislich positiver Fälle wird im Meldewesen nicht umfassend erhoben“, lautet die Auskunft. Anscheinend hat das MWG dennoch Hinweise auf Ansteckungen unter Geimpften und fügt an: „Auch bereits geimpfte Personen haben sich im Falle einer nachgewiesenen Infektion (positiver PCR-Test) abzusondern.

Auch geimpfte Personen können im Falle einer Infektion das Virus ausscheiden und andere anstecken – auch wenn Studien nahelegen, dass die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer ist als bei Ungeimpften.“

„Die AHA-Regeln gelten weiterhin für alle, auch für Geimpfte“, betont das Ministerium und ergänzt: „Geimpfte Personen blieben jedoch bei der Personenbegrenzung für private Treffen außer Betracht. Generell wird jede Person unabhängig vom Impfstatus angehalten, nähere und längere Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu lassen.“

Zum Hintergrund der Statistik der KV

Zum Hintergrund ihrer Statistik erläutert die Kreisverwaltung Südwestpfalz: „Die Impfquoten sind Annäherungswerte und enthalten alle, die in der jeweiligen Kommune geimpft wurden – unabhängig davon, ob sie ihre Spritze im Impfzentrum, beim Hausarzt, auf der Arbeitsstelle oder auch von den mobilen Impfteams erhalten haben.

Denn sie werden in Rheinland-Pfalz nicht anhand des Wohnorts eines jeden einzelnen erhoben, sondern nach dem Impfort. Dabei ist zu beachten, dass Bürger aus dem Landkreis sowohl im Impfzentrum Pirmasens wie auch in Zweibrücken ihren Impftermin erhalten.

Zu Beginn wurden in Zweibrücken zusätzlich die Bürger aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land geimpft, mittlerweile auch aus den meisten Gemeinden der VG Schwellerleiste-Wallhalben und Botenbach.

Alle anderen Bürger aus dem Landkreis werden Pirmasens zugeordnet. Bei Impfungen durch den Hausarzt kann dies nur durch den Arztsitz unterschieden werden.

Die vorliegende Impfquote beschreibt den Anteil der Geimpften an der Bevölkerung, die über 18 Jahre alt ist, je Kommune. Eingeschlossen wurden alle Impfungen von Impflingen mit Wohn- und Impfort Rheinland-Pfalz, auch die unter 18 Jährigen Impflinge, inklusive der Hausarztimpfungen mit der Annahme, dass der Impfort auch Wohnort des Impflings ist.“

AHA+L+C-Regel

„AHA“ steht für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. „L“ soll an regelmäßiges Lüften erinnern und „C“ nahelegen eine „Corona-Warn-App“ zu nutzen.

„Alltagsmaske“ ist mittlerweile überholt und deshalb missverständlich. Wo das Tragen von Gesichtsmasken vorgeschrieben ist, sind heute ausschließlich zertifizierte Produkte mit bestimmtem Standard zulässig. (Werner G. Stähle)

 

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