Hitschler zur Reform des Bauvertragsrechts: Lieferanten haften bei Materialfehlern für Ein- und Ausbau

10. März 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Südpfalz – Ein Materialfehler an einem Fensterrahmen brachte den Landauer Glas- und Schreinermeister Volker Odenbach an den Rand der Insolvenz.

Denn Hersteller waren bisher nur verpflichtet, fehlerhaftes Material auszutauschen. Auf den Kosten für den Austausch blieben dagegen die Handwerker wie Odenbach sitzen. „Diese Gesetzeslücke haben wir auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion gestern weitestgehend geschlossen“, berichtet der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler (SPD), nachdem der Bundestag die Reform des Bauvertragsrechts am Donnerstag verabschiedet hat.

„Handwerker können vom Baustofflieferanten künftig den Ersatz der Ein- und Ausbaukosten verlangen. Auch können Handwerker nun entscheiden, ob sie selbst oder die Lieferanten den Aus- und Einbau fehlerhafter Ware vornehmen“, erläutert Hitschler die Gesetzesänderung. Gleichzeitig weist Hitschler auch auf eine Einschränkung hin: „Leider haben CDU und CSU darauf gepocht, dass die Baustoffhändler diese Haftung durch die AGB ausschließen können.“

Mit einer Infoveranstaltung will Hitschler die südpfälzischen Handwerker über die konkreten Konsequenzen der Gesetzesreform informieren. Neben dem Landauer Glas- und Schreinermeister Volker Odenbach hat dafür auch bereits Christian Lange zugesagt, Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Bereits heute sollen die eilbedürftigen Änderungen der Vorschrift zur Siegelung von Erklärungen oder Ersuchen im Grundbuchverfahren und im Schiffsregisterverfahren in Kraft treten.

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