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Hasspostings: Strafverfolgungsbehörden führen Durchsuchungen und Vernehmungen durch

22. März 2022 | Kategorie: Nachrichten, Rheinland-Pfalz

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Foto: Pfalz-Express

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ZIT), das Bundeskriminalamt (BKA) und weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer gehen am 22. März mit einem gemeinsamen Aktionstag gegen Verfasser von Hasspostings vor, die speziell gegen Politiker gerichtet sind. 

Dazu finden seit 6 Uhr Durchsuchungen bei und Vernehmungen von über 100 Beschuldigten in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen statt.

Im letzten Jahr wurden nach Angaben der Behörden über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprüft. Dabei wurden über 100 mutmaßliche Verfasser von Hasspostings identifiziert und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung der einzelnen Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte ist anschließend von den Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernommen worden.

Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt.

Dabei ist es unerheblich, ob Geschädigte auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene tätig sind: Amts- und Mandatsträger werden von § 188 StGB ungeachtet der politischen Ebene gegen Hasspostings strafrechtlich besonders geschützt. 

Bei den von ZIT und BKA festgestellten Straftaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 handelt es sich einerseits um Beleidigungen gegen bundesweit bekannte Politiker. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen. Die Hasspostings enthielten zudem häufig irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate, die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erscheinen. 

Torsten Kunze, Hessischer Generalstaatsanwalt: „Dieser Aktionstag verdeutlicht das Ausmaß, in dem Amts- und Mandatsträger im Internet beleidigt, verleumdet und bedroht werden. Um zu verhindern, dass durch einen Rückzug der Betroffenen ein demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht wird, verfolgen wir diese Straftaten konsequent und in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften der anderen Bundesländer.“

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts: „Die Meinungsfreiheit stößt an Grenzen, sobald es um Verleumdung, Beleidigung und Bedrohung geht. Mit dem Aktionstag machen wir klar: Wer Hassbotschaften postet, muss damit rechnen, dass danach die Polizei vor der Türe steht. Aber auch außerhalb solcher Aktionstage setzt sich das Bundeskriminalamt intensiv gegen Hass und Hetze im Internet ein. Mit unserer Zentralen Meldestelle für Strafbare Inhalte im Internet, kurz ZMI, verfolgen wir strafbare In-halte im Netz seit Februar dieses Jahres noch intensiver.“

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