Freitag, 26. April 2024

Hasskommentare im Netz: 31 Bußgeldverfahren eingeleitet

6. August 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Symbolbild dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) mit Bezug auf Hasskommentare im Netz hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) bisher 31 Bußgeldverfahren gegen Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, hervor.

Demnach habe die Behörde in 17 Fällen die Betreiberfirmen angehört, in 14 Fällen sei die Anhörung erwogen worden. Ein Bußgeldbescheid sei bisher nur in einem einzigen Fall ergangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Facebook soll eine Strafe von zwei Millionen Euro zahlen.

Angesichts dieser Zwischenbilanz kritisiert Thomae das NetzDG als „symbolische Gesetzgebung“ und bemängelt, dass die Bundesregierung Missstände nicht hinreichend verfolge. Die Große Koalition will das Gesetz in dieser Legislaturperiode überprüfen.

Dass es hierfür keinen konkreten Zeitplan gibt, stößt auf Unverständnis: „Unsere Geduld ist langsam am Ende“, sagte Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion, dem „Handelsblatt“. Obwohl längst konkrete Verbesserungsvorschläge auf dem Tisch lägen, gehe die Bundesregierung eine dringend benötigte Reform des Gesetzes nicht an. „Angesichts der offensichtlichen Problematik und einer weiterhin grassierenden Hetze ist diese Lethargie vollkommen unverständlich“, so der Grünen-Politiker weiter.

Für dringend notwendig hält von Notz etwa, die Meldewege, mit denen Beschwerden abgegeben werden können, nutzerfreundlicher zu gestalten.

Experten mahnen eine Versachlichung der Debatte an. „Die große Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die befürchtet wurde, hat nicht stattgefunden“, sagte Alexander Sängerlaub von der Stiftung Neue Verantwortung. Verbesserungsbedarf sieht er vor allem bei der Stärkung der Widerspruchsrechte von Nutzern, deren Kommentare gelöscht wurden, obwohl kein Rechtsverstoß vorlag.

Von Notz plädiert hier für ein „put-back-Verfahren“. Danach müssten Netzwerkbetreiber sicherstellen, dass unrechtmäßig gelöschte Inhalte wieder eingestellt werden können. (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

16 Kommentare auf "Hasskommentare im Netz: 31 Bußgeldverfahren eingeleitet"

  1. Bengt sagt:

    ,,Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“

    -George Orwell, 1984 – Nineteen Eighty-Four

  2. Helmut Hebeisen sagt:

    Viele Hetzkommentare der hiesigen AfD-Schreiberlinge sind teilweise auch grenzwürdig, ich hoffe, dass der Pex da nicht in Bedrängnis kommt.

    • Steuerzahler sagt:

      Ist das eine Drohung? Aber von Linken ist man das ja gewohnt.

    • qanon sagt:

      Viele Leerkommentare der hiesigen Bestmensch-Schreiberlinge sind oftmals auch grenzwürdig,
      Es spricht für die Redaktion diese Dinge trotzdem zu bringen.

  3. Danny G. sagt:

    Diese intoleranten, rechtsbraunen, unbunten Hetzer gehören alle des Landes verwiesen.
    Sie tun nichts als rechte Hetze zu verbreiten. Raus mit ihnen zu Trump, der auch nichts anderes tut als menschenverachtend rechts zu hetzen. Unglaublich, was dieser braune Mob den armen Flüchtlingen wünscht. Das wünscht man sich als aufrechter, Haltung gegen Rassismus zeigender Mensch, dem braunen Mob auch ! Die rechten Hetzer bringen selbst Menschen dazu anders Denkende zu ermorden, während sie sich an Einzelfällen wie einem harmlosen Schubs auf einem Bahnsteig ergötzen. Einfach wiederlich diese faschistischen Hetzer ! Wenn man es zulässt, dass diese rechte Hetze wieder salonfähig wird, dann kommen wir wieder da hin, wo wir 33-45 waren ! Und da wo wir in der Kolonialzeit waren !

    • Lesekorrektur sagt:

      Lieber Danny G., Sie haben am Ende Ihres Textes „Ironie aus“ vergessen.
      Sonst käme man noch auf die Idee, daß Sie ……………..

      • Danny G. sagt:

        Nichts an dieser Hassrede ist zensiert. Mehr muss man dazu nicht kommentieren.
        Hetze scheint eine Einbahnstraße zu sein, bzw. gibt es gute und schlechte Hetze.
        Im Grunde genommen sollten wir zwingend das englische Verkehrssystem übernehmen. Ich persönlich finde es rassistisch und diskriminierend, wenn ich gezwungen werde auf der rechten Straßenseite zu fahren, wie früher 33-45 auch.. und wollen wir wirklich wieder dort hin zurückkommen ?

    • Helga sagt:

      Meine Güte, am frühen Morgen schon Schnappatmung! Also auf die Hitze kann man das heute nicht schieben 🙂

  4. Helga sagt:

    Also ich bin in dieser Sache bei Konstantin von Notz. Ich finde auch, dass man da viel schneller durchgreifen sollte und zwar nicht nur bei den sozialen „Hetzwerken“, sondern auch bei den Verfassern dieser Kommentare.

    • Steuerzahler sagt:

      Wir könnten ja versuchsweise mal mit ihrem nächsten Hetz- und Hasskommentar gegen die AfD mit einem Busgeldverfahren beginnen. Möglicher Weise würde eine solche Vorgehensweise bei Herrn Tobi und Hebeisen angewandt, auch über ihre AfD-Phobie weghelfen. Gute Idee Frau Helga.

    • qanon sagt:

      Das passt zu Ihnen Helga!
      Sie wären in anderen Kulturen auch groß rausgekommen, oder?
      (…) Machen es ja heute auch nicht anders. Mitschwimmen, mitlaufen,…

    • Nessun Dorma (für e.d.) sagt:

      … sondern auch bei den Verfassern dieser Kommentare.

      Sehr interessant. An wen dachten Sie denn?

      Ich z.B. finde Ihre Kommentare was das angesprochene Thema betrifft – gelinde gesagt – auch nicht optimal. Mir würde aber nie in den Sinn kommen, eine solche Forderung zu stellen. Im Gegenteil, nur raus mit der grünen Weltverbesserungspropaganda. Es macht Freude, Ihnen zu kontern und Ihre Beiträge als das zu entlarven, was sie m.M.n. sind bzw. enthalten: Phrasen und/oder Behauptungen, die keinem vernünftigen Argument standhalten. Ich habe noch keinen einzigen Kommentar von Ihnen gelesen, in welchem Sie irgendeine Aussage belegt hätten … Berichtigen Sie mich, wenn ich falsch liege.

      Ich habe mich bemüht, höflich zu bleiben, und hoffe, dass mir das gelungen ist.

  5. Markus sagt:

    Einige, nein, viele wünschen sich wohl die Zeit um 1933-45 zurück.
    Weil……“ach, früher war alles besser“.
    Mal sehen, was die nächsten Landtagswahlen sagen. Dann sind wohl, na ja, fast alle „Ossi’s“ Nazi’s.

  6. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

    Ist das noch das Grundgesetz oder bereits ein „Hasskommentar“, den PEX löschen muss?