Berlin- Ermittlungsbehörden haben im vergangenen Jahr Hunderte Verfahren wegen Arbeitsrechtsverstößen in der deutschen Fleischwirtschaft eingeleitet.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Demnach ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beispielsweise wegen nicht geleisteter Sozialabgaben oder Verstößen gegen das Mindestlohn- oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Insgesamt leitete die Finanzkontrolle 171 Ordnungswidrigkeits- und 256 Strafverfahren ein.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass ein großer Teil der Beschäftigten einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 10,05 Euro pro Stunde erhält.
Unter Berufung auf die Verdienststrukturerhebung 2014 teilte die Bundesregierung mit, dass dies bei mehr als 40 Prozent der Beschäftigten im Bereich Schlachten und Fleischverarbeitung der Fall sei. Über alle Wirtschaftszweige verteilt liege der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn in Deutschland bei rund 22 Prozent.
Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann bezeichnete es als „schockierend“, dass die Bundesregierung auf die Anfrage hin keine Angaben zu der Zahl der Werkvertrags-Beschäftigten und der Festangestellten in der Fleischbranche machen konnte.
Krellmann kritisierte dies vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Neuregelung der Leiharbeit in Deutschland. Sie sagte: „Im Trüben zu fischen ist das eine, trotzdem die Neuregelung zur Leiharbeit durch den Bundestag zu peitschen das andere.“
Im Herbst 2015 hatten die Branchenführer in der Fleischwirtschaft nach anhaltender Kritik an den Arbeitsbedingungen im Schlachtgewerbe eine Selbstverpflichtung unterschrieben.
Darin versprachen sie, Werkvertrags-Arbeitsverhältnisse auf deutsches Arbeitsrecht umstellen zu wollen. In einem Fortschrittsbericht hielt die Branche kürzlich fest, es seien 8.000 Jobs umgestellt worden. (dts Nachrichtenagentur)

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