
Symbolbild: www.polizei-beratung.de
Berlin – Die Große Koalition streitet über das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern.
CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak kritisierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der „Bild“ dafür, dass sie eine Erhöhung des Strafmaßes bisher ablehnt. Er sei „ratlos und sprachlos“, warum die Justizministerin den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht grundsätzlich als juristisch schwerwiegenderes Verbrechen statt wie bisher als Vergehen einstufe, sagte Ziemiak. Es gebe kein schlüssiges Argument dagegen.
Niemand könne verstehen, warum zum Beispiel der Handel mit Betäubungsmitteln härter bestraft werde als Kindesmissbrauch. Er halte es für an der Zeit, das Strafrecht jetzt zu ändern. „Wir müssen das noch in diesem Jahr hinbekommen“, so Ziemiak. Er appelliere an das Bundesjustizministerium, jetzt diesen Weg zu gehen. Für seinen Kurs spüre er „starke Unterstützung“ aus der Unionsfraktion und Teilen der Bundesregierung.
Kritisch äußerte sich Ziemiak zur Praxis, verurteilte Täter auf Bewährung auf freien Fuß zu lassen. Der CDU-Generalsekretär erteilte „zu weichen Strafen“ eine Absage, zählte dazu ausdrücklich auch Strafen auf Bewährung. Die Opfer „kriegen auch keine Bewährung, sie sind bestraft für ihr ganzes Leben“.
„Auch als Vater kleiner Kinder haben mich die grausamen und widerlichen Nachrichten über Kindesmisshandlungen in Deutschland schockiert“, sagte Ziemiak. Aber Betroffenheit alleine reiche nicht. „Wir werden als CDU alles dafür tun, dass Kinderschänder endlich die Strafe bekommen, die sie verdienen und, dass Kinder in unserem Land geschützt werden.“
Konkret forderte Ziemiak: „Für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs müssen drastische Strafen möglich sein.“ Nur so könnten „abschreckende Signale“ nach außen gesetzt werden. „Wir wollen auch, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen – nicht nur als Vergehen – eingestuft wird und damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht.“
Man müsse die Untersuchungshaft bei Kinderpornographie-Verdacht erleichtern. Denn bislang reiche die bloße Wiederholungsgefahr nicht aus. „Außerdem muss es auch bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung möglich sein, die Untersuchungshaft leichter zu verhängen.“
Bisher lehnt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Strafrechtsverschärfung allerdings ab. Ihre Begründung: Gerichte könnten dann auf „Straftaten mit einem nur geringen Unrechtsgehalt nicht angemessen reagieren“. Als Beispiel nannte ihr Ministerium „einen Zungenkuss zwischen einem 13 und 14-Jährigen“.
(dts Nachrichtenagentur/red)

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