
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Wegen Unregelmäßigkeiten bei Schnelltests plant das Bundesgesundheitsministerium eine Neufassung der Testverordnung.
Ein erster Entwurf soll bereits Anfang nächster Woche vorgelegt werden, berichtet die „Welt am Sonntag“. Grundlage dafür ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums ein neues Eckpunktepapier, über das die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Darin heißt es, die „Vielzahl an unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeiten und die Höhe der derzeitigen Vergütungen“ biete „Anreize für strategisches Verhalten“.
Ziel sei es daher, „die unterschiedlichen Vergütungsoptionen zu vereinheitlichen und in der Höhe anzupassen“. Demnach soll die Vergütung der Abstrichnahme auf acht Euro (aktuell bis zu 15 Euro) festgelegt werden.
Sachkosten sollen nur noch mit einer Pauschale von drei Euro (bisher bis zu sechs Euro) erstattet werden. Laut Eckpunktepapier sind zudem verstärkte Kontrollen vorgesehen.
Die zuständigen Behörden der Länder und Kommunen sollen demnach die Einhaltung der Qualitätsstandards und die Zuverlässigkeit bei den Leistungserbringern überprüfen – „bei der Beauftragung, aber auch durch stichprobenartiges Aufsuchen von Teststellen“. Die Kassenärztlichen Vereinigung, die für die Abrechnung zuständig sind, sollen „den expliziten Auftrag“ erhalten, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen zu kontrollieren.
Auch rückwirkende Stichprobenprüfungen sind demnach vorgesehen. Für den geplanten Neuentwurf der Testverordnung hat das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben in der vergangenen Woche mehrere Gesprächsrunden mit Vertretern der Länder, der Kassenärztlichen Vereinigung und anderer Ministerien geführt.
Zuletzt hatte es vermehrt Berichte über Teststellen gegeben, die die kostenlosen Bürgertests nur mangelhaft durchführten.
In mehreren Bundesländern laufen zudem Ermittlungsverfahren gegen Schnelltest-Zentren wegen des Verdachts auf Betrug. (dts Nachrichtenagentur)

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