Maskenlieferanten klagen gegen Gesundheitsministerium

14. Juli 2020 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: Pixabay/lidianic

Bonn  – Im Streit um nicht bezahlte Lieferungen von Schutzmasken wehren sich mehrere Unternehmen mit Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium.

Das berichtet das Wirtschaftsmagazin „Capital“ (Heft 8/2020) unter Berufung auf das Landgericht Bonn. Demnach liegen dort mittlerweile rund 20 Klagen von Firmen vor, die auf ihr Geld warten. Der Großteil der Klagen wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits dem Ministerium zugestellt. Dieses hat nun die Gelegenheit zur Gegenäußerung.

Die Streitwerte der meisten Klagen, hinter denen eher kleine und mittelgroße Maskenlieferanten stehen, betragen demnach 500.000 bis eine Million Euro. In einem Fall geht es um 2,5 Millionen Euro.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte auf dem Höhepunkt der Coronakrise im Frühjahr in einem sogenannten Open-House-Verfahren Masken für mehr als eine Milliarde Euro bestellt. Dabei wurden 738 Zuschläge an Firmen erteilt, denen ein Abnahmepreis von 4,50 Euro netto je Maske der Schutzklasse FFP2 bei Lieferung zu einem fixen Termin garantiert wurde. Insgesamt bestellte Spahns Ministerium auf diesem Weg mehr als 200 Millionen FFP2-Masken und mehr als 60 Millionen einfachere OP-Masken.

Bei der Abwicklung stellte das Ministerium allerdings fest, dass bei einigen Lieferungen die Qualität nicht stimmte und die Masken nicht zu gebrauchen waren. Daher beauftragte der Bund den TÜV mit einer Kontrolle der Masken und holte sich zur Unterstützung eine Prüffirma ins Haus. Dabei wurde auch klar, dass der im Open-House-Verfahren zugesagte Preis von 4,50 Euro je FFP2-Maske aus heutiger Sicht viel zu hoch war.

Nach Informationen von „Capital“ lassen sich FFP2-Schutzmasken in China inzwischen für weniger als einen Euro beschaffen – etwa im Freihafen von Schanghai. Auf Anfrage des Magazins bestätigte das Gesundheitsministerium, dass einige Klagen zugestellt worden seien. Inhaltlich wollte es sich nicht zu den Vorgängen äußern. Man werde im gerichtlichen Verfahren Stellung nehmen, so das Ministerium. (dts Nachrichtenagentur)

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