
Jens Spahn
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin- Nach Betrugsfällen in Testzentren sollen die Kontrollen verschärft und die staatliche Kostenerstattung verringert werden.
Private Betreiber von Teststellen sollen vom 1. Juli an nicht mehr 18 Euro sondern nur noch bis zu 12,50 Euro pro Schnelltest abrechnen können.
Das geht aus der Neufassung der Corona-Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten und die sich nun in der Ressortabstimmung befindet.
In der künftigen Erstattungssumme sind acht Euro für die Dienstleistung und bis zu 4,50 Euro für Sachkosten enthalten. Zudem soll die Beauftragung privater Testanbieter strenger geregelt werden: Sie sollen künftig individuell beauftragt werden, dabei müssen Qualität und Zuverlässigkeit geprüft werden.
Dazu werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Plausibilität der Abrechnung zu überprüfen. Zudem soll es mehr Kontrollen geben: „Die Kassenärztliche Vereinigung hat stichprobenartig und, sofern dazu Veranlassung besteht, gezielte Prüfungen durchzuführen“, heißt es dazu in der Verordnung.
Und weiter: „Die Kassenärztliche Vereinigung soll die Staatsanwaltschaft unverzüglich unterrichten, wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung bestehen könnte.“
Sammelabrechnungen, zum Beispiel für mehrere Teststellen insbesondere für überregionale Teststellenbetreiber, sind künftig laut Verordnung nicht mehr möglich. (dts Nachrichtenagentur)

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