Montag 19.Oktober 2026

Germersheim: Mann misshandelt und gedemütigt – viereinhalb Jahre Haft für 33-Jährigen

19. Oktober 2026 | Kategorie: Kreis Germersheim

Foto: Pfalz-Express

Germersheim – Die Vorwürfe reichten von Schlägen und Tritten bis zu erzwungenem Entkleiden und einem Gemisch aus Bioabfall, Spülmittel und Lebensmitteln, das ein Mann zu sich nehmen musste. Im Prozess um Gewalttaten in Germersheim hat das Landgericht Landau einen 33-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Ein zur Tatzeit jugendlicher Mitangeklagter erhielt eine richterliche Verwarnung und muss gerichtliche Weisungen befolgen.

Die Drei hatten das Opfer im Februar 2026 zunächst an das Rheinufer gelockt. Dort sollen sie den Mann mit Gewalt und Drohungen zur Zahlung einer angeblichen Geldforderung gedrängt haben.

Weitere Misshandlungen in der Wohnung

Später sollen sie den Mann in seiner Wohnung erneut aufgesucht haben. Dort musste er sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hinknien, entkleiden und das Gemisch zu sich nehmen. Außerdem soll er mehrfach geschlagen und getreten worden sein. Die Anklage umfasste auch den Vorwurf, ihm ein Mobiltelefon und Bargeld weggenommen zu haben.

Beide nun Verurteilte gestanden im Lauf der Hauptverhandlung. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten hatte das Gericht zuvor abgetrennt.

Die Jugendkammer verurteilte den 33-Jährigen wegen zweier Fälle versuchter räuberischer Erpressung, jeweils verbunden mit gefährlicher Körperverletzung. Bei der zweiten Tat wurde er zusätzlich der Nötigung schuldig gesprochen.

Der jugendliche Mitangeklagte wurde bei der ersten Tat ebenfalls wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bei der zweiten Tat sprach ihn das Gericht wegen Körperverletzung und wegen Beihilfe zu den weiteren Delikten schuldig.

Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafe gefordert

Mit den Entscheidungen blieb die Kammer unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Erwachsenen fünf Jahre Haft und für den Jugendlichen ein Jahr und vier Monate Jugendstrafe auf Bewährung gefordert.

Die Verteidigung des 33-Jährigen hatte vier Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Der Verteidiger des Jugendlichen hatte für eine Verwarnung und die Teilnahme einer kurzen pädagogischen Maßnahme beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 33-Jährige bleibt in Untersuchungshaft.

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