Germersheim bis Wörth: Zweckverband widerspricht deutscher Bahn: S-Bahn-Verlängerung nicht möglich

2. Mai 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional, Regional
 Wörther Bahnhof Foto: pfalz-express.de/Licht

Wörther Bahnhof
Foto: pfalz-express.de/Licht

Kaiserslautern/Südpfalz – Mit „Entschiedenheit“ weist der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd die jüngsten Erklärungen zu einem möglichen S-Bahn Betrieb zwischen Germersheim und Wörth zurück.

„Sollte es zutreffend sein, dass sich der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn in dieser Weise geäußert hat, dann weisen wir diese ihm zugeschriebenen Behauptungen aus mehreren Gründen zurück,“ so Michael Heilmann, Verbandsdirektor des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd.

Er erklärt im Einzelnen:

1.  „Zunächst einmal ist es schon sehr verwunderlich, wenn die Deutsche Bahn AG vorschlägt, die Züge eines Wettbewerbers, in diesem Fall der Albtalbahn Verkehrsgesellschaft (AVG), zeitlich so zu verschieben, dass die eigenen Züge ungehindert fahren könnten.

Der lapidare Vorschlag, Züge eines anderen Unternehmens in ihrer Fahrplanlage anzupassen, widerspricht zudem den eigenen Regeln der DB, weil die AVG für das Stadtbahnangebot an Werktagen langfristige Rahmenverträge abgeschlossen hat und damit Fahrplantrassen seitens der Deutschen Bahn AG garantiert bekommen hat.

Würde man dies so umsetzen, wären im Übrigen die Stadtbahnzüge in Wörth und Germersheim von den übrigen Angeboten des Rheinland-Pfalz-Taktes abgehängt.

Die DB Regio würde sich umgekehrt entschieden dagegen wehren, würde die AVG öffentlich den Vorschlag machen, Züge der S-Bahn Rhein-Neckar so zu verschieben, dass Stadtbahnen beispielsweise bis nach Mannheim Hbf. fahren können, da die hierfür nötigen Fahrplantrassen durch die Züge der Deutschen Bahn AG belegt sind.“

2.  „Des Weiteren verschweigt Herr Konz, dass es die Züge der S-Bahn Rhein-Neckar nicht zum Nulltarif gibt. Die DB AG verlangt für diese Züge nicht wenig Geld: Sowohl bei der Schienenmaut, bei den Stationsgebühren als auch bei den reinen Betriebskosten. All diese Kosten müssten, genauso wie die Züge der Stadtbahn, durch den Zweckverband finanziert werden.“

3.  „Würde man die Züge der S-Bahn Rhein-Neckar zwischen Germersheim und Wörth zusätzlich zu den heutigen Stadtbahnen fahren, wären viele Stunden am Tag drei Züge pro Stunde und Richtung zwischen Germersheim und Wörth unterwegs. Angesichts der vorhandenen Nachfrage wäre dies ein Überangebot, das zudem nicht finanzierbar wäre.

Daran ändert auch die gerne erwähnte mögliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel nichts: Erstens liegt das entsprechende Finanzpaket immer noch auf Eis und zweitens wird Rheinland-Pfalz wahrscheinlich kaum profitieren, weil die Zuwächse den bisherigen Berechnungen zufolge überwiegend in andere Bundesländer fließen.“

4. „Die Einführung der umsteigefreien Stadtbahn nach Karlsruhe war im Jahre 2008 der gemeinsame Beschluss des Landkreises, der Städte und Gemeinden entlang der Strecke, des ZSPNV Süd sowie der damaligen Landesregierung und erfolgte auf Basis der positiven Ergebnisse der Kostennutzenuntersuchung im Rahmen des Verkehrskonzepts Südpfalz.

Vor diesem Hintergrund wurden alle Bahnsteige zwischen Germersheim und Wörth so ausgebaut, dass ein ebenerdiger Zustieg in die Züge der Stadtbahn möglich sind. Da die Wagenbogenhöhe der S-Bahnzüge höher als die der Stadtbahnzüge ist, wäre deshalb kein barrierefreier Einstieg in die Züge der S-Bahn möglich.

Zusammengefasst sind die Vorschläge des Konzernbevollmächtigten nicht geeignet, das Zugangebot zwischen Germersheim und Wörth zu verbessern.

Hier ist sehr viel Detailarbeit gefragt. Populistische Vorschläge helfen hier nicht, sondern behindern die Suche nach kundengerechten und finanzierbaren Lösungen.

Der Zweckverband wird daher, wie den Abgeordneten Brandl und Dr. Gebhart sowie Landrat Dr. Brechtel bereits vor mehreren Wochen mitgeteilt, nach Möglichkeiten suchen, um im Berufsverkehr morgens und abends eine umsteigefreie Verbindung von Wörth nach Mannheim umsetzen zu können.

Diese lässt sich nur in Abstimmung mit der AVG und der DB Regio realisieren. DB Regio müsste hierfür ein Fahrzeug aus dem Bestand heraus zur Verfügung stellen können.“

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