
BI-Vertreter vor der Kreisverwaltung.
Foto (Archiv): Pfalz-Express
Germersheim – Die Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ hat einen Einwand bei der Stadt Germersheim gegen den Bebauungsplan „Am alten Hafen“ eingelegt.
Die BI ist nicht generell gegen die Bebauung am „Alten Hafen“, betont Sprecher Dietmar Bytzek. „Wir vertreten als Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ hier die Sicherheit der Menschen und wehren uns gegen das zweifelhafte Gutachten zum Sicherheitsabstand des Investors, damit uns dieses Gutachten beim US-Depot nicht vorgehalten werden kann. Durch den Einwand von DP-World wurde unsere Meinung voll umfänglich bestätigt.“
Der Sicherheitsbericht von DP-World weise einen Sicherheitsabstand von 1100 Metern aus. Der Gutachter des Investors sei aber aufgrund mehrerer falscher Annahmen, z.B. der Gebinde-Größe, nur auf 650 Meter gekommen.
Aus den offengelegten Einwendungen von DP World selbst habe man erfahren, dass diese eine Erweiterung des Gefahrstofflagers plane und eine diesbezügliche Bauvoranfrage bereits im Februar 2019 von der KV positiv beschieden worden sei, so Bytzek weiter. Da die geplante Erweiterung im sogenannten „Kniebogen“ im stadtzugewandten Bereich liege, verringere sich dadurch der Abstand zum ersten Baukörper der neuen Marina auf ca. 350 bis 400 Meter (anstatt 680 Meter).
Bytzek: Wir empfehlen der Stadt Germersheim, Gespräche mit DP-World zu führen, damit durch entsprechende weitere störfallbegrenzende Maßnahmen bei DP- World der Sicherheitsabstand verringert werden kann. So wie wir DP-World kennengelernt haben, gehen wir davon aus, dass DP-World ein großes Interesse an einer einvernehmlichen Lösung hat und damit eine juristische Auseinandersetzung zwischen DP-World und der Stadt Germersheim vermieden wird.“
Die BI verweist zudem auf das sogenannte „Mücksch-Urteil“ (EuGH, 15.09.2011 – C-53/10), wobei in einem ähnlich gelagerten Fall die Merck KGaA eine Bebauung innerhalb des Sicherheitsabstands durch die Gärtnerei Franz Mücksch OHG erfolgreich verhindert hat.
Dieses Urteil gelte in den einschlägigen juristischen Kommentaren zur Umwelt (Richtlinie 96/82/EG, Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen,Verhütung, angemessener Abstand zwischen öffentlich genutzten Gebieten und Betrieben, in denen große Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sind) als Präzedenzfall.
Beschwerde gegen Landrat Brechtel
Die Bürgerinitiative hatte zudem eine Beschwerde bei der ADD ( Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) über Landrat Dr. Fritz Brechtel wegen „Untätigkeit“ eingereicht. „Ziel der der Beschwerde war, dass der Landrat endlich unsere Fragen zum Katastrophenschutzplan vom 28.02.2019 beantwortet“, erläutert Bytzek.
Aufgrund dieser Beschwerde habe der Landrat am 2. Oktober 2019 geantwortet und beteuere nach wie vor, „man hätte keine rechtliche Grundlage und versuche eine freiwillige Vereinbarung“, so die BI.
Gemäß Schriftsatz der BIMA ( Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) liegen seit dem 31. Juli.2019 der KV alle notwendigen Information von der DLA für die Erstellung des Katastrophenschutzplans vor
.„Trotz dieser Tatsache hat die KV nicht geliefert und somit ist das Argument des Landrates, mit Schreiben vom 2.10.2019, man könne dies nicht rechtlich einfordern, obsolet, da die DLA freiwillig geliefert hat“, kritisiert die BI und fragt: „Wie lange will sich die Kreisverwaltung noch Zeit lassen?“

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