
Dr. Joachim Streit
Foto: Werner G. Stähle
Mainz/Südwestpfalz. Die neu in den Landtag von Rheinland-Pfalz gewählte Partei Freie Wähler lehnt die vom Bundeskabinett am 13. April 2021 beschlossene „Notbremse“ ab.
Deren designierter Fraktionsvorsitzender, Dr. Joachim Streit, sehe in dem Beschluss „eine weitere gefährliche Entmündigung der kommunalen Ebene“, teilt Landesgeschäftsführer Dr. Detlef Müller-Greis mit.
Die Verlagerung von Corona-Befugnissen nach Berlin widerspreche dem Grundsatz der Subsidiarität, wonach der Bund nur dann regulativ eingreifen dürfe, wenn die Möglichkeiten der Länder und Kommunen nicht ausreichen die Pandemielage zu lösen. Das sei nicht der Fall.
„Die Kommunen haben bewiesen, dass sie in der Lage sind mit Inzidenzen auch über Werten von 200 zu Recht zu kommen.“ Es sei alles eine Frage des Schutzes der vulnerablen (hier: besonders gefährdeten) Gruppen, der in Deutschland gewährleistet sei, durch Impfungen und das zahlreiche Personal in den Gesundheitsämtern zur Kontaktnachverfolgung.
„Das Grundgesetz steht nicht unter Pandemie-Vorbehalt“, betont Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der Freien Wähler Rheinland-Pfalz. Die von der Bundesregierung geplante Notbremse verkenne die Bedeutung der lokalen Situation.
„Das Grundgesetz verlangt aber, dass ein staatlicher Eingriff bei gleicher Zweckerreichung nur mit den mildesten Mitteln erfolgen darf.“ Wenn jetzt von der Bundeshauptstadt aus rein an Inzidenzen festgemacht Ausgangssperren angeordnet würden, sei dieses Instrument von Beginn an rechtlich zum Scheitern verurteilt.
„Vom Berliner Schreibtisch aus lässt sich die Pandemielage zum Beispiel im ländlichen Raum an der deutsch-französischen Grenze nicht beurteilen.“ (Werner G. Stähle)

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