Berlin – Die Anforderungen des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stellen die betroffenen Online-Plattformen offenbar vor große Herausforderungen.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen, strafbare Hassreden schneller zu löschen. Anfang 2018 endet die Übergangsfrist, dann drohen Bußgelder. Neben Facebook zielt das Gesetz auch auf Plattformen wie YouTube und Twitter.
„Die Umsetzung des NetzDG ist komplex“, sagte ein Facebook-Sprecher dem „Handelsblatt“. „Wir haben viel Zeit und Ressourcen investiert, um dem NetzDG zu entsprechen und arbeiten hart daran, die richtigen Prozesse für die verschiedenen Bestimmungen aufzusetzen, die ab dem 1. Oktober 2017 beziehungsweise Januar 2018 gelten.“
Gleichwohl teile man das Ziel der Bundesregierung, Hassrede zu bekämpfen. „Bei der Entfernung illegaler Inhalte haben wir bereits erhebliche Fortschritte erzielt“, sagte der Sprecher.
Das Bundesjustizministerium verteidigte das Gesetz gegen Kritik. „Das Gesetz ist ein ganz wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Fake News in sozialen Netzwerken. Wir werden die Rechtsdurchsetzung im Netz damit entscheidend verbessern“, sagte Staatssekretär Gerd Billen. Auch sei die zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des Gesetzes, das Bundesamt für Justiz, „auf seine neuen Aufgaben gut vorbereitet“.
Billen sagte, dass mit dem Inkrafttreten des NetzDG am 1. Oktober 2017 die Rechte der Betroffenen gestärkt würden, die sich gerichtlich oder durch Strafanzeige gegen strafbare Inhalte wehren wollten. „Sie bekommen künftig eine schnelle und sichere Zustellungsmöglichkeit und eine konkrete Ansprechperson bei den sozialen Netzwerken.“
(dts Nachrichtenagentur)

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