Donnerstag, 18. April 2024

Eilverfahren: Land darf Hafenstraße in Wörth teilweise für Fahrrad- und Fußgängerverkehr sperren

29. Oktober 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Contargo hatte bereits 2017 mit Bauarbeiten zur Sperrung der Straße begonnen.
Foto (Archiv) : v. privat

Wörth – Das Land Rheinland-Pfalz darf einstweilen die Hafenstraße in Wörth teilweise für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr sperren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

Der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche (SPD) ist enttäuscht.

„Das Eigentumsrecht des Landes wurde vom Verwaltungsgericht höher bewertet als die Interessen der zahlreichen Freizeitnutzer. Das ist wirklich zutiefst bedauerlich. Wir prüfen nun die Urteilsbegründung. Da das Oberverwaltungsgericht bereits im Eilverfahren gegen uns geurteilt hat, sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg in der Weiterführung des Rechtsstreits“, so Nitsche.

Auch wenn die Bewertung des Eigentumsrechts durch das Gericht eindeutig ausfalle, hätte es Alternativen gegeben, meit Nitsche: „Niemand kann das Land zwingen, die Straße an ein Unternehmen zu vermieten. Dies war und bleibt eine politische und unternehmerische Entscheidung.

Verantwortlich ist nach Meinung Nitsches der zuständige Staatssekretär Andy Becht (FDP). „Es wäre ein Leichtes für ihn gewesen, unserer Sache beizustehen. Becht ist zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats des Betriebs landeseigene Anlagen an Wasserstraßen (BLAW), der für das Land die Hafenflächen verwaltet. Sehr bedauerlich ist ebenfalls, dass der weitgehende Kompromissvorschlag der Stadt Wörth, der mehrfach in den letzten Monaten bei Becht und der Fa. Contargo vorgebracht wurde, keinerlei Gehör fand und dass die Gegenseite nicht zu kleinsten Zugeständnissen bereit war“, so Nitsche.

Die Stadt Wörth will nun die Erschließung über den Bermenweg von Maximiliansau aus herstellen. Allerdings seien Ausbaumaßnahmen erforderlich und naturschutzrechtliche Aspekte zu prüfen.

Keine Parallelstraße

Die Stadt verfolgt dagegen den Neubau einer parallelen zweiten Hafenstraße nicht weiter. Grund dafür ist, dass für den Bau dieser Straße in erheblicher Weise in das hochwertige Natura 2000-Schutzgebiet Altrhein eingegriffen werden müsste.

Ein von der Stadt beauftragtes Gutachten hatte fünf Alternativen zum Bau der neuen Straße ergeben – alle Alternativen sind jedoch nicht von der Stadt, sondern ausschließlich vom Land als Eigentümer aller betroffenen Flächen umsetzbar.

Die Stadtverwaltung korrigiert zugleich die in sozialen Medien kursierende Falschaussage, die Stadt hätte die Gespräche mit den Beteiligten abgebrochen. „Es fanden kontinuierlich Gespräche und Schriftverkehr statt. Die Behauptung in den sozialen Medien, es gebe einen beschlossenen Bebauungsplan ist schlicht unzutreffend“,so die Stadtverwaltung.

Unzutreffend sei auch, dass die Vertreter der Stadt die laufende Verhandlung vorzeitig verlassen hätten. „Üblich ist es dagegen bei Verwaltungsgerichtsverfahren, die nach einer längeren Gerichtspause erfolgende Urteilsverkündung nicht abzuwarten, sondern den Urteilstenor schriftlich zu erhalten.“

 

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen