
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. Januar) am frühen Morgen drei Iraker durch Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) festnehmen lassen.
Es geht um den 23-jährigen Shahin F., den 23-jährigen Hersh F. sowie den 36-jährigen Rauf S. Es werden außerdem die Wohnungen der Beschuldigten sowie weiterer bislang nicht tatverdächtiger Personen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg durchsucht.
Shahin F. und Hersh F. stehen in Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoff sowie das Waffengesetz verstoßen zu haben. Rauf S. soll ihnen Hilfe geleistet haben.
Nach den bisherigen Ermittlungen hatten sich Shahin F. und Hersh F. Ende 2018 dazu entschlossen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben. Vor diesem Hintergrund begannen die beiden Beschuldigten spätestens Anfang Dezember mit ersten Vorbereitungen.
So verschaffte sich Shahin F. über das Internet verschiedene Anleitungen für den Bau eines Sprengsatzes. Zudem bestellte er bei einer Kontaktperson in Großbritannien eine Zündvorrichtung. Die Auslieferung an den Beschuldigten wurde allerdings von den britischen Strafverfolgungsbehörden vereitelt. Ende Dezember 2018 unternahmen Shahin F. und Hersh F. erste Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern.
Im weiteren Verlauf entschieden sich die beiden Beschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben auch eine Schusswaffe zu verwenden. Sie baten daher Rauf S., ihnen eine solche zu besorgen. Rauf S. verhandelte deshalb mit Walid Khaled Y. Y.
Die ihnen angebotene Schusswaffe vom Typ Makarov 9 mm war Shahin F. und Hersh F. allerdings zu teuer. Zudem erwogen die Beschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben ein Auto einzusetzen. Und so begann Shahin F. spätestens Anfang 2019, Fahrunterricht zu nehmen.
Ein konkretes Ziel für ihren Anschlag hatten die Beschuldigten den bisherigen Erkenntnissen zufolge bislang noch nicht ins Auge gefasst. Ob sie in eine terroristische Vereinigung eingebunden waren, müssen die weiteren Ermittlungen klären.
Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird. (gba/red)

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„Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.“
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Keine sorge, die „Richter“ sind weisungsgebunden und müssen den Anweisungen der Alliierten Besatzer folgen und werden diese Verbrecher nur Milde bestrafen, denn solche Raketentechniker braucht unsere (…) Regierung, da wir angeblich „Fachkräftemangel“ haben.
Unsere Fachkräfte tüfteln Tag und Nacht, wie sind sie doch rege gegen uns Ungläubige!