
Foto: Pfalz-Express
Schaidt/Kreis Germersheim – Landrat Dr. Fritz Brechtel schaltet sich in die Diskussion des Schaidter Ortsbeirats um die Rückstufung und Sanierung der Kreisstraße 23 ein.
„Zusammengefasst lautet die Sachlage wie folgt: Der Landkreis würde gerne die K 23 sanieren, darf dies jedoch nicht aufgrund der geltenden Rechtslage“, stellte der Landrat klar. Es sei nicht die alleinige Entscheidung des Kreises, ob eine Straße Kreisstraße sei oder bleibe.
„Bereits mehrfach haben wir gegenüber der Stadt Wörth und in den Medien klargemacht, dass eine Überprüfung durch den Landesbetrieb für Mobilität (LBM) anhand der im Landesstraßengesetz festgelegten Kriterien zur Einteilung öffentlicher Straßen zusammen mit der Stadt Wörth und dem Kreis ergeben hat, dass ein Festhalten an der Widmung als Kreisstraße nicht möglich ist.“ Dementsprechend sei es dem Landkreis verwehrt, die Sanierung durchzuführen. Brechtel weiter: „Das ist bereits 2019 so vom LBM festgehalten worden, Ortsbezirk und Stadt sind darüber bestens informiert. Dennoch haben wir angeboten, dass sich der Kreis finanziell durchaus respektabel nochmals an der Sanierung der Straße beteiligt.“
Ursprünglich wollte der Landkreis die Kreisstraße mit der üblichen finanziellen Unterstützung des Landes sanieren. Jedoch muss seit dem Jahr 2016 auf Anweisung des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums vor Beginn der Planungen eine Einstufungsprüfung zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und dem Landkreis als Träger der Straßenbaulast durchgeführt werden.
Keine Entscheidung aus Gutdünken
„Wir sind auf den Landesbetrieb Mobilität zugegangen und haben eine Fördervoranfrage gestellt. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass die Einstufungsprüfung ergeben hat, dass die Funktion als Kreisstraße gemäß § 3 Abs. 2 Landesstraßengesetz nicht erfüllt wird und die Widmung als Kreisstraße somit nicht gerechtfertigt ist. Eine Zuwendung des Landes für die Sanierung könne aus diesem Grund nicht gewährt werden. Faktisch ist der Landkreis daher dazu verpflichtet, die Kreisstraße abzustufen“, erklärt Brechtel. „Diese Entscheidung ist nicht aus Gutdünken heraus gefallen, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Landes!“
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Straße ist das Landesstraßengesetz. Demnach erfüllt die K 23 weder eine Durchgangsfunktion für den Verkehr innerhalb des Landkreises oder der benachbarten Landkreise (…) noch hat sie eine Anschlussfunktion in dem Sinne erfüllt, dass jeder Gemeinde- oder Ortsteil mit wenigstens einer klassifizierten Straße an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden sein soll. Schaidt verfügt bereits über mehrere Anschlussverbindungen (L 546, K 15). „Weder der Landesbetrieb Mobilität noch der Kreis haben daher die Möglichkeit in dieser Sache frei zu agieren, sondern sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden“, so der Kreischef.
Drei Möglichkeiten
Um eine einvernehmliche Lösung für die zukünftige Nutzung der von Schaidt bis zur L 545 bei Scheibenhardt verlaufenden Verbindung zu finden, habe bereits ein intensiver Austausch zwischen der Stadt Wörth, der Forstverwaltung und dem Landkreis stattgefunden, so die Kreisverwaltung. Auch der Landesbetrieb Mobilität war in den Dialog eingebunden.
Als Ergebnis aus den Gesprächen haben sich drei Alternativen ergeben: 1. die Widmung als Gemeindestraße, 2. die Widmung als reiner Rad-/Gehweg oder 3. die Widmung als kombinierter Rad-/Forstwirtschaftsweg.
„Ich verstehe den Wunsch des Ortsbeirats, dass die Straße weiterhin für den motorisierten Verkehr zur Verfügung steht. Die Widmung als Gemeindestraße würde dies noch ermöglichen“, so Brechtel. Er stellte nochmals heraus, dass der Landkreis bereit sei und dies auch deutlich kommuniziert habe, sich an den Kosten für den Ausbau der Straße zu beteiligen.
Brechtel dazu: „Wir haben der Stadt eine Zahlung von 600.000 Euro für die Sanierung des außerhalb von Schaidt verlaufenden Abschnitts angeboten. Außerdem würden wir für den innerörtlichen Bereich von der Einmündung Speckstraße bis zur Einfahrt des Sportgeländes und der Mehrzweckhalle, für den der Stadtrat bereits eine Übernahme als Gemeindestraße zugesagt hat, einen letztmaligen Ausbau auf Kosten des Kreises durchführen. Alternativ haben wir auch hier der Stadt angeboten, die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 315.000 Euro der Stadt zu überlassen, falls sie den Ausbau, eventuell mit einer Umgestaltung des gesamten Straßenraums inklusive der Gehwege, in Eigenregie durchführen möchte.“
„Faktenfreie Diskussion“
Dass der Schaidter Ortsbeirat alle Fakten ignoriere, sei für Landrat Brechtel unverständlich, hieß es: „Es muss doch ein Konsens im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gefunden werden. Was also soll diese faktenfreie Diskussion?“
Der Kreischef verweist auf die Varianten als Rad-/Gehweg oder Rad-/Forstwirtschaftsweg: „Auch sie sind durchaus interessante Alternativen. Die zusätzliche Radwegverbindung durch den Bienwald mit Anbindung zum weißen Kreuz und zum neuen Naturwaldpfad wäre für Radtouristen und Freizeitradler besonders attraktiv. Und in beiden Fällen stünde eine Landesförderung für den Bau von Radwegen in Höhe von bis zu 75 Prozent in Aussicht.“ Brechtel bietet auch an, dieses Thema, sofern gewünscht, gemeinsam mit dem LBM im Ortsbeirat zu erläutern.

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