Donnerstag, 25. April 2024

Corona-Pandemie Südwestpfalz: Ansteckungen gehen zurück – Sterbefälle weiterhin hoch

Mehrheit der betagten Verstorbenen erliegt nicht Corona

25. Januar 2021 | Kategorie: Allgemein, Regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Kreishaus Südwestpfalz (Pirmasens). Hier ist auch das Gesundheitsamt untergebracht.
Foto W. G. Stähle

Südwestpfalz. Wie im Durchschnitt der Bundesländer gehen auch in Rheinland-Pfalz sowie in der Südwestpfalz die meisten relevanten Indikatoren der Korona-Pandemie zurück, nicht aber die der Todesfälle.

Brennpunkte des Geschehens – Ansteckungen sowie Sterbefälle – sind weiterhin Einrichtungen der Seniorenbetreuung. Dies ergibt sich aus Mitteilungen der Kreisverwaltung.

Bis heute verstarben im Bereich des Gesundheitsamtes Südwestpfalz (Landkreis sowie Städte Pirmasens und Zweibrücken) 91 Personen die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet waren, 21 mehr als vor zwei Wochen (am 10. Januar 2021). Die Mehrheit dieser überwiegend betagten Verstorbenen erlag nicht der vom Virus ausgelösten Erkrankung COVID-19 sondern anderen Ursachen.

Stand heute wird vom Landesuntersuchungsamt (LUA) für den Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von 62,2 errechnet, für Pirmasens 126,8 und für Zweibrücken 58,5. Damit finden sich alle in der obersten Risikostufe (rot), die bei 50 Neuinfektionen 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen beginnt.

Vor zwei Wochen betrugen diese Werte für den Landkreis 131, für Pirmasens 156,6 und für Zweibrücken 55,6. (Wir berichteten.)

Von den seit Beginn der Pandemie bis heute erkannten 2.648 Infektionen gelten Stand heute (24. Januar 2021) 246 als „aktiv“, 83 weniger als am 10. Januar.

Von den betroffenen Personen leben in Pirmasens 98, in Zweibrücken 26 sowie in den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein jeweils acht, in den Verbandsgemeinden Pirmasens-Land elf, Rodalben 63, Thaleischweiler-Wallhalben acht und Waldfischbach-Burgalben sowie Zweibrücken-Land jeweils zwölf.

Rechnerisch ergibt sich, 2.474 Personen sind mittlerweile genesen oder erkrankten nicht.

Die jemals durch Laborauswertungen bestätigten 2.648 Infektionsfälle verteilen sich nach Meldeadresse der Betroffenen auf Pirmasens mit 726, Zweibrücken mit 429, die Verbandsgemeinde (VG) Dahner Felsenland mit 229, die VG Hauenstein mit 133, die VG Pirmasens-Land mit 166, die VG Rodalben mit 260, die VG Thaleischweiler-Wallhalben mit 312, die VG Waldfischbach-Burgalben mit 175 und die VG Zweibrücken-Land mit 218.

Das Gesundheitsamt Südwestpfalz informiert

Corona-Infizierte oder krankheitsverdächtige Personen sowie deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich selbständig in häusliche Quarantäne begeben.

Reiserückkehrer aus einem „Risikogebiet“ sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden und grundsätzlich zehn Tage in Quarantäne zu gehen. Nach Quarantäne-Abschluss wird eine Bescheinigung über die Dauer ausgestellt.

Personen mit Symptomen wird empfohlen, sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt, der Südwestpfalz-Hotline 06331/809-750 (Montag bis Freitag 9 bis 15 sowie Samstag und Sonntag 10 bis 14 Uhr) oder der bundesweiten Rufnummer 0800/99.00.400 in Verbindung zu setzen.

Tests und Infekt-Sprechstunden für Personen mit starken Symptomen finden in der „Infektambulanz Pirmasens“ (IAP) statt. Die Termine werden von der Hotline vergeben. Bei leichten Symptomen oder von Reiserückkehrern werden Abstriche im „Coronatestzentrum“ (CTZ, Pirmasens) genommen.

Auf der entsprechenden Internetseite des Landkreises sind zum Thema Corona-Virus aktuelle Informationen zu finden. Fragen können an die Hotline 06331/809-700 (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr) gerichtet werden.

Ab morgen gilt eine erweiterte Corona-Verordnung

Die bestehende Verordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz wurde bis zum 14. Februar dieses Jahres verlängert sowie erweitert. Ab Montag 25. Januar sind unter anderem „medizinische Masken“ oder virenfilternde wie „KN95“ oder „FFP2“ Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Gottesdiensten und gewerblichen Einrichtungen wie beispielsweise Einzelhandel sowie in Senioren- und Pflegeheimen und für Pflegedienste.

Betriebe müssen „Homeoffice“ überall dort ermöglichen, wo die Tätigkeiten das zulassen. Ein Überblick der Verordnung kann im Internet eingesehen werden. (Werner G. Stähle)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen