
CDU-Fraktionsvorsitzender Oliver Blanz
Quelle: Rolf H. Epple
Landau. Die CDU-Stadtratsfraktion hat einen Antrag an Oberbürgermeister Dr. Dominik Geißler und die Stadtverwaltung gestellt: Landau soll eine eigene Sonderparkerlaubnis für ambulante Pflege-, Geburtshilfe- und Sozialdienste einführen – inhaltlich am bewährten Modell der Stadt Kaiserslautern orientiert.
Die Straßenverkehrsbehörde soll danach auf Antrag Ausnahmegenehmigungen vom eingeschränkten Halteverbot sowie von der Parkraumbewirtschaftung erteilen. Berechtigt wären ambulante Pflegedienste (nach SGB V und SGB XI), freiberufliche Hebammen im Rahmen der Schwangeren- und Wochenbettbetreuung sowie ambulante Sozial- und Familienpflegedienste – jeweils zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der häuslichen Pflege und Versorgung.
Gebührenfreies Parken, klar begrenzte Nutzung
Die Erlaubnis soll gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten, im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO) sowie in verkehrsberuhigten Bereichen (außerhalb gekennzeichneter Flächen) ermöglichen.
Die Parkdauer wäre auf maximal zwei Stunden begrenzt und durch die Parkscheibe zu dokumentieren. Ausgestellt würde die Genehmigung jeweils für ein Jahr gegen eine kostendeckende Verwaltungsgebühr nach der bestehenden Gebührenordnung. Alternativ oder ergänzend könnte die Finanzierung über eine Mischkalkulation aus den bestehenden Quartiersgebühren der Parkraumbewirtschaftung erfolgen – in beiden Fällen ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts.
Streng zweckgebunden soll die Nutzung nur am Einsatzort bzw. im Nahbereich erfolgen, nicht am eigenen Betriebssitz und nur, wenn kein zumutbarer privater Stellplatz verfügbar ist. Reine Tätigkeiten der Lebensführung (etwa Essen auf Rädern, Hilfsmittellieferung oder Haushaltshilfe), Fahrdienste oder private Fahrten begründen keinen Anspruch.
Die Antragstellung soll bürokratiearm online bei der Straßenverkehrsbehörde möglich sein – mit Fahrzeugschein und Qualifikationsnachweis sowie einem eigenen Formular nach Kaiserslauterer Vorbild.
Eigenständige, rechtssichere Regelung
Da der Begriff „Medizinischer Dienst“ landesrechtlich bereits eigenständig belegt ist und Hebammen sowie weitere ambulante Dienste nicht umfasst, fordert die CDU eine eigene, rechtssichere Bezeichnung und Abgrenzung des berechtigten Personenkreises für Landau.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtrat zeitnah einen konkreten Umsetzungsvorschlag inklusive Gebührenordnung und klarer Abgrenzung vorzulegen.Begründung der FraktionIn der Begründung betont Fraktionsvorsitzender Oliver Blanz, dass ambulante Pflegedienste, Hebammen und soziale Hilfsdienste das Rückgrat der häuslichen Versorgung in Landau bildeten.
Sie ermöglichten älteren Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden und begleiteten junge Familien – unter erheblichem Zeitdruck. Fehlende oder unzuverlässige Parkmöglichkeiten kosteten wertvolle Einsatzzeit und wirkten wie mangelnde Wertschätzung.
Angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Bedeutung der häuslichen Pflege sei mit steigendem Bedarf zu rechnen. Eine am Kaiserslauterer Modell orientierte, aber rechtlich sauber abgegrenzte Regelung sichere die pflegerische, geburtshilfliche und soziale Versorgung der Landauer Bürgerinnen und Bürger, ohne den städtischen Haushalt zusätzlich zu belasten. Der Antrag liegt nun der Stadtverwaltung vor. Ob und in welcher Form er umgesetzt wird, entscheidet der Stadtrat nach Vorlage eines Verwaltungsvorschlags.

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