„Eckpunktepapier Hebammen“ – Gebhart: Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe

7. Januar 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional, Regional
schlafendes Baby

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt Familien und Schwangere künftig bei der Suche nach einer Hebamme für die Geburtshilfe sowie für die Vor- und Nachsorge bei Geburten.

Zugleich arbeitet es intensiv daran, den Hebammenberuf attraktiver zu gestalten. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Gebhart (CDU) vorgelegt hat. Neben den geplanten Sofortmaßnahmen soll ein Gutachten die Datengrundlage für die Prüfung weiterer Maßnahmen liefern, damit eine flächendeckende Hebammenversorgung sichergestellt werden kann.

Das BMG reagiert damit auf Berichte von Hebammen, die ihre Arbeitssituation in den Kliniken als belastend empfinden, sowie auf Berichte von schwangeren Frauen über eine schwierige Suche nach einer Hebamme für die Vor- und Nachsorge

Thomas Gebhart: „Berichte über Schwangere und Wöchnerinnen, die keine Hebammen finden, können wir nicht hinnehmen. Deswegen werden wir die Krankenkassen verpflichten, eine Hebammensuche im Internet aufzubauen. Wir werden ehemaligen Hebammen und Entbindungspflegern den Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtern. Und die Krankenhäuser werden wir dabei unterstützen, ihren Hebammen eine geeignete Kinder-Betreuung anzubieten. Darüber hinaus benötigen wir belastbare Daten zur stationären Hebammenversorgung und zur Arbeitsbelastung der Hebammen. Diese Fragen wollen wir wissenschaftlich klären, um  dann rasch über die nächsten Schritte zu entscheiden.“

Das Eckpunktepapier „Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe“ sieht vor:

  • Mit einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll der GKV-Spitzenverband beauftragt werden, seine sogenannte Vertragspartnerliste derart weiterzuentwickeln, dass sie als Datenbank für eine elektronische Hebammensuche zur Verfügung steht. Damit die Daten verlässlich und aktuell sind, werden die freiberuflichen Hebammen gesetzlich verpflichtet, Änderungen ihrer Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragspartnerliste ist  ein Verzeichnis sämtlicher freiberuflichen Hebammen, die mit den Krankenkassen abrechnen.
  • Ein weiterer Änderungsantrag zum TSVG zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Hebammen an Krankenhäusern ab. Die Krankenhäuser sollen in die Lage versetzt werden, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten und vor allem solche jenseits der normalen Öffnungszeiten von Kitas zu finanzieren.
  • Die Hebammenausbildung wird aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG novelliert. Durch das geplante duale Studium wird die Qualität der Hebammenausbildung verbessert, der Hebammenberuf weiterentwickelt und aufgewertet sowie die Attraktivität der Ausbildung gesteigert. Der entsprechende Referentenentwurf wird derzeit im BMG erarbeitet.
  • Das BMG gibt ein Gutachten in Auftrag, das umfassende Informationen über die Situation in der stationären Geburtshilfe liefern soll. Das Gutachten soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorliegen. Es soll eine Informationsgrundlage zur Situation der stationären Geburtshilfe und den Ursachen möglicher Versorgungsengpässe schaffen. Trotz der in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zugunsten der Hebammenversorgung und obwohl die Zahl der Hebammen und Entbindungspfleger kontinuierlich gewachsen ist, kann ein Hebammenmangel in der stationären Geburtshilfe nicht ausgeschlossen werden.
  • Das BMG wird massiv dafür werben, dass ehemalige Hebammen und Entbindungspfleger in ihren Beruf zurückkehren. Zudem sollen Hebammen und Entbindungspfleger sowie potenzielle Arbeitgeber über die bereits bestehenden Instrumente zur Förderung des Wiedereinstiegs besser informiert werden.

Hintergrund:

„In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Arbeitsbedingungen für Hebammen bereits erheblich verbessert“, so Gebhart. Hier ein kurzer Überblick der Reformen:

Der Sicherstellungszuschlag gleicht Prämiensteigerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen,  aus und sorgt für dauerhafte finanzielle Entlastung der Hebammen.

Der Sicherstellungszuschlag wird seit Januar 2016 ausgezahlt und wurde nach Information des GKV-Spitzenverbands (Stand: Januar 2018) inzwischen von rund 2.800 freiberuflichen Hebammen beantragt. Insgesamt wurden danach bereits rund 16,8 Mio. Euro an freiberufliche Hebammen ausgezahlt. Der Sicherstellungszuschlag ist so konzipiert, dass sich der Auszahlungsbetrag für die Hebamme, die Geburtshilfe anbieten, automatisch erhöht, wenn die Haftpflichtprämie des Versicherers für geburtshilflich tätige Hebammen erhöht wird. Das Verfahren der Beantragung und Auszahlung der Sicherstellungszuschläge hat sich mittlerweile etabliert und wird gut von den Hebammen angenommen.

Seit Mitte 2015 ist gesetzlich geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen keine Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen erheben können. Das soll dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren, einen weiteren Anstieg zu bremsen und Hebammen finanziell zu entlasten. Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.

Im Juni 2017 konnten sich der DHV und das Versicherungskonsortium um die Versicherungskammer Bayern auf eine vierjährige Verlängerung des Haftpflicht-Gruppenversicherungsvertrags bis Mitte 2021 zu guten Konditionen einigen. Die vereinbarten Prämiensteigerungen für Hebammen mit Geburtshilfe sind moderat und es ist eine erhebliche Anhebung der Deckungssumme für Personenschäden auf insgesamt 10 Mio. Euro vorgesehen. Damit erhalten freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen Planungssicherheit für die nächsten Jahre und werden hinsichtlich der Gefahr einer persönlichen Haftung entlastet.

Seit Mitte 2015 ist der Zeitraum der Hebammenhilfe für die Wochenbettbetreuung zudem von vier Wochen auf bis zu zwölf Wochen verlängert. Auf ärztliche Anordnung hin kann die Betreuung auch zusätzlich verlängert werden.

Seit Anfang 2017 gelten bundeseinheitliche Kriterien für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser. Voraussetzungen sind, dass das Krankenhaus bedarfsnotwendig ist und wegen zu geringer Inanspruchnahme insgesamt in ein Defizit gerät. Auch muss geprüft werden, ob die Leistungen nicht von einem anderen Krankenhaus in zumutbarer Entfernung erbracht werden können. Zurzeit prüft der zuständige Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA), ob eine besondere Berücksichtigung der Geburtshilfeabteilungen beim Sicherstellungszuschlag angezeigt ist.

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes sind derzeit 9.301 Hebammen in der stationären Versorgung als festangestellte Hebammen beschäftigt, die von 1.776 Beleghebammen unterstützt werden. Insgesamt ist Zahl der Hebammen im Zeitraum von 2012 (8548 Hebammen in Kliniken) bis 2016 um etwa 9 % Prozent gestiegen, während die Zahl der Beleghebammen leicht abgenommen hat (2012: 1996 Beleghebammen, 2016: 1776 Beleghebammen, d.h. Rückgang um rund 11%).

Die stationär-geburtshilfliche Versorgung wird vor allem durch die Länder bestimmt. Diese sind für die Sicherstellung der bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der Krankenhausplanung verantwortlich. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der stationären Hebammenversorgung ist Aufgabe der Krankenhäuser. Der Einsatz von Personal und die Personalplanung unterliegen der Organisationshoheit der Krankenhäuser.

Die Finanzierung der stationären Leistungen der Geburtshilfe und damit der Leistungen der in den Krankenhäusern beschäftigten Hebammen erfolgt durch Fallpauschalen, die auf Basis von Kosten- und Leistungsdaten von Krankenhäusern kontinuierlich neu kalkuliert werden.

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3 Kommentare auf "„Eckpunktepapier Hebammen“ – Gebhart: Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Berichte über Schwangere und Wöchnerinnen, die keine Hebammen finden, können wir nicht hinnehmen.“

    Was wollen Sie jetzt machen, Herr Gebhart, die Berichte verbieten?
    Es gibt gegenwärtig im Ihrem Wahlkreis Germersheim keine Geburtshilfe mehr. Dieser Zustand ist seit Monaten aus Pressemeldungen bekannt.

    Herr Gebahrt, die CDU stellt seit 2005 die Kanzlerin und seit 2013 den Gesundheitsminister. Sie haben etwas falsch gemacht haben, wenn Sie nun „ehemaligen Hebammen und Entbindungspflegern den Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtern wollen“!

    Bereits 2010 gab es eine Petition, die sich gegen die extrem gestiegenen Versichungsprämien wandte, die viele Hebammen aus dem Beruf drängen …

    „Diese Fragen wollen wir wissenschaftlich klären, …“

    Reden Sie besser mal mit einer Hebamme!

    • Danny G. sagt:

      Hebamm*innen, sind sowas von rechtes Frauenbild ! Ist sowieso komplett gegen alles normal denkende, wenn nur die Frau*innen die Kinder*innen bekommen sollen. Ich bin ja sowieso für das komplett Genderisierte und fordere die Politiker*innen in Berlin auf, das sie erstens eine Hebmännerquote einführen und zweitens auch Geburten durch Männer*innen per Gesetzt ermöglichen. Es kann und darf nicht sein, dass hier ein Geschlecht komplett ignoriert und außen vorgelassen wird.

      Aber mal im Ernst.. wer braucht Hebammen ?? Die Kinder kommen doch per Schiff über das Mittelmeer .. oder hab ich da was falsch verstanden ?

  2. Markus sagt:

    Warum haben die Hebammen alle, ohne Vorwarnung in der Germersheimer Asklepios-Klinik gekündigt??
    Nur, weil sie ein ganzheitliches Zentrum für Eltern und Kinder zu gründen wollen???
    Da liegt der Hund tiefer begraben.