Mainz – Gesundheitsminister Alexander Schweitzer hat an der Kundgebung des Hebammen-Landesverbandes Rheinland-Pfalz zum Internationalen Hebammentag am 5. Mai in Mainz teilgenommen und seine Solidarität zum Ausdruck gebracht.
In den vergangenen Jahren haben sich die Haftpflichtprämien der Hebammen stark erhöht. Während frei berufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, im Jahr 2004 durchschnittlich 1.352 Euro im Jahr für die Haftpflicht ausgaben, sollen es ab Juli 2014 rund 5.090 Euro sein. Nach neuesten Informationen werden die Kosten eines neuen Versicherungsvertrages im Jahre 2015 um weitere 20 Prozent auf dann über 6.000 Euro im Jahr steigen.
Bereits im Rahmen der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene hatte sich Minister Schweitzer für eine Verbesserung der Situation der Hebammen ausgesprochen.
Ergebnis war, dass im Vertrag folgende Absichtserklärung zur Unterstützung der Geburtshilfe und der Hebammen aufgenommen wurde: ‘Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.‘
„Dieses Versprechen gilt es nun, in die Tat umzusetzen“, erinnerte Minister Schweitzer am Rande der Kundgebung. „Die Landesregierung wird sich weiterhin für eine kurzfristig wirksame und vor allem auch für eine nachhaltige politische Lösung auf Bundesebene engagieren.“
Vergangene Woche hatte das BMG den Abschlussbericht der auf Bundesebene eingerichteten Arbeitsgruppe veröffentlicht und auch mitgeteilt, welche Maßnahmen Bundesgesundheitsminister Gröhe zur Verbesserung der Hebammenversorgung beabsichtigt umzusetzen. Allerdings seien die Ankündigungen nach Ansicht von Minister Schweitzer noch ziemlich vage.
Minister Schweitzer: „Jetzt kommt es darauf an, nicht weitere wertvolle Zeit zu verlieren, sondern von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums möglichst schnell konkrete Vorschläge vorzulegen. Wir müssen Lösungen finden, die den Hebammen die Sicherheit geben, dass sie langfristig ihren Beruf ausüben können und gut und angemessen von diesem leben können.“
Schweitzer wies darauf hin, dass bei einer Begrenzung der Haftungssumme für Geburtsschäden – beispielsweise auf eine Million Euro – ein Fonds unverzichtbar sei, aus dem die Kosten jenseits der Haftungsgrenze getragen werden können. (red)

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