Freitag, 17. Mai 2024

Bundesregierung beschließt Gesetz für schnellere Abschiebungen

Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren

25. Oktober 2023 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Symbolbild: Pfalz-Express

Die Bundesregierung will die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland beschleunigen. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verabschiedet, der verschiedene Maßnahmen vorsieht. Unter anderem sollen Straftäter und Gefährder schneller abgeschoben werden.

Faeser erklärte, dass das Gesetz den gesellschaftlichen Rückhalt für die Aufnahme von geflüchteten Menschen stärken solle. Sie betonte, dass Deutschland seiner humanitären Verantwortung für die Menschen nachkommen müsse, die vor Krieg und Terror geschützt werden müssten. Gleichzeitig müsse die irreguläre Migration deutlich begrenzt werden.

Faeser sagte, dass die Zahl der Rückführungen in diesem Jahr bereits um 27 Prozent gestiegen sei, aber noch Verbesserungsbedarf bestehe. Sie verwies auf ein Bündel restriktiver Maßnahmen, die die Rückführungsmöglichkeiten in vielen Fällen verbessern würden und kündigte an, dass sie besonders gegen die Organisierte Kriminalität vorgehen wolle.

Faeser betonte, dass sie mit dem Gesetzentwurf auch auf die Bedürfnisse der Länder und Kommunen eingehe, die für den Vollzug von Abschiebungen zuständig seien.

Das Gesetz sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams soll von zehn auf 28 Tage erhöht werden, um den Behörden mehr Zeit für die Abschiebungsvorbereitung zu geben.
  • Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen soll erleichtert werden, auch ohne individuelle strafrechtliche Verurteilung.
  • Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen soll ermöglicht werden, um die Identität einer Person klären zu können.
  • Die Behörden sollen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Räume in Gemeinschaftsunterkünften betreten können, um sicherzustellen, dass die betroffene Person angetroffen wird.
  • Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen als Grund für Abschiebehaft gelten.
  • Abschiebungen sollen bei ausreisepflichtigen Personen in Haft nicht mehr angekündigt werden. Auch die einmonatige Ankündigungspflicht bei Personen mit mindestens einjähriger Duldung soll gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren.
  • Einreise- und Aufenthaltsverbote sowie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen sofort vollziehbar sein.
  • Die Vereitelung von Abschiebungen durch missbräuchliche Asylfolgeanträge soll verhindert werden.
  • Die Schleusung von Kindern soll strafbar sein.
  • Die Ausweisung von Schleusern soll forciert werden, wenn sie mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden.
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