
Foto: dts Nachrichtenagentur
In Deutschland werden noch immer viele Abschiebungen über teure Charterflüge durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2022 wurden in elf solchen Flügen gerade einmal 35 Personen außer Landes gebracht, in einigen Fällen nur in einen anderen EU-Staat.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, wie die Funke-Zeitungen berichten. Dabei waren insgesamt 167 Polizeibeamte zur Sicherung im Einsatz. Die Kosten für die „Fluggeräte“ beliefen sich für den Staat auf insgesamt 580.000 Euro.
2019, vor Beginn der Corona-Pandemie, hatten die Behörden demnach 21 „Mini-Charter“ mit jeweils maximal vier ausreisepflichtigen Ausländern pro Flug eingesetzt. 48 Menschen wurden damit insgesamt 2019 aus Deutschland abgeschoben, die Flugkosten beliefen sich laut Bundesinnenministerium auf 1,35 Millionen Euro.
2020 waren es 14 „Mini-Charter“ mit insgesamt 39 Personen an Bord. In Einzelfällen betrugen die Kosten für diese Abschiebe-Flüge mehr als 100.000 Euro für eine oder zwei ausreisepflichtige Personen. In nur wenigen Fällen hat demnach die EU-Grenzschutzbehörde Frontex die Kosten erstattet. Zudem setzen deutsche Behörden die sogenannten „Mini-Charter“ auch auf Überstellungen in andere EU-Länder im Rahmen des Dublin-Abkommens ein.
Die Bundesregierung schreibt, dass sich die Nutzung dieser Flüge „sowohl nach dem Bedarf der zuständigen Landesbehörden wie gegebenenfalls den Vorgaben der Zielstaaten“ richte. In einigen Fällen schieben die Behörden auch schwere Straftäter oder extremistische Gefährder mit hohem Aufwand aus Deutschland ab. Aber nicht immer werden abgeschobene Personen auf den Flügen in die Zielländer von Polizisten begleitet. „Im ersten Halbjahr 2022 wurden 2.959 Abschiebungen unbegleitet vollzogen“, schreibt die Bundesregierung.
Insgesamt schoben die Behörden im ersten Halbjahr 2022 laut Antwort der Bundesregierung auf Nachfrage der Linksfraktion 6.198 Personen aus Deutschland ab. Die Hauptzielländer waren Nordmazedonien (454), Albanien (402) und Georgien (397). 230 Menschen schob die Bundesrepublik in den ersten sechs Monaten in die Türkei ab. Hinzu kommen noch einmal 1.826 Rückführungen von Asylantragstellern in andere EU-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung.
Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht eine „Rückführungsoffensive vor, um die Ausreisepflicht konsequenter umzusetzen“, teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage der Funke-Zeitungen mit. „Bei Straftätern und Gefährdern sind Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung und der Anordnung von Abschiebungshaft für diesen Personenkreis vorgesehen.“ Derzeit würde weiterer Rechtsänderungsbedarf geprüft. (dts Nachrichtenagentur)

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