Freitag 12.Juni 2026

Faeser legt Gesetzentwurf zur Begrenzung irregulärer Migration vor

11. Oktober 2023 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Nancy Faeser
Foto: über dts Nachrichtenagentur

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Migration nach Deutschland „begrenzt“ werden soll.

Als ein „wesentlicher Schritt“ zur Begrenzung irregulärer Migration sollen „schnellere Rückführungen und Abschiebungen“ von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden, teilte das Innenministerium mit.

Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht insbesondere vor:

  • Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.
  • Rückführung von Straftätern: Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtert.
  • Die Ausweisung von Schleusern soll besonders forciert werden.
  • Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird deutlich erleichtert und unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung bei hinreichenden Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen, ermöglicht. Dies ist ein weiteres Instrument zur Bekämpfung von Strukturen der organisierten Kriminalität.
  • Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen wird ermöglicht, insbesondere um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können.
  • Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
  • Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Grund für Abschiebehaft geregelt.
  • Eine Abschiebung wird bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren.
  • Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
  • Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (von drei auf sechs Monate) und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten (von einem auf drei Jahre) sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen.

Den Gesetzentwurf ist nachzulesen auf:

https://www.bmi.bund.de/rueckfuehrungsverbesserungsgesetz

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